Wenn Ihnen Polizei oder Staatsanwaltschaft zu nahe kommen, sollten Sie auf keinen Fall auf professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger verzichten! Scheinbare Kleinigkeiten können sich im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens böse rächen.
Die wichtigste Regel lautet daher: Als Beschuldigter haben Sie stets das Recht zu schweigen! Und das sollten Sie auch tun, solange Sie die Angelegenheit nicht mit Ihrem Verteidiger besprochen haben.
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen? Ist Ihnen ein Strafbefehl zugestellt worden? Wurden Sie oder ein Angehöriger festgenommen? Ist Ihnen eine Anklageschrift zugestellt worden? Hat die Polizei Ihre Wohnung oder Ihren Betrieb durchsucht? Sind gegen Sie erkennungsdienstliche Maßnahmen angeordnet worden? (Fingerabdrücke, DNA-Abstrich, Lichtbilder etc.) Hat die Polizei Sie bei einer Autofahrt nach Alkohol- oder Drogenkonsum angehalten?
Ein Gespräch mit einem auf Strafrecht spezialisierten Verteidiger ist in allen diesen Fällen unerlässlich. Nur er hat das Recht, die Ermittlungsakte anzufordern und diese einzusehen. Erst wenn sich der Verteidiger über den Ermittlungsstand der Polizei oder der Staatsanwaltschaft verschafft hat, kann er zusammen mit dem Beschuldigten die optimale und auf diesen zugeschnittene Verteidigungsstrategie erarbeiten. Nur so bleiben die Rechte des Beschuldigten gewahrt und alle Verteidigungsmöglichkeiten erhalten. Hervorzuheben sind dabei insbesondere Strafverteidiger, die über eine sog. Notfall-Rufnummer verfügen, über welche sie jederzeit erreichbar sind. So ist der Mandant nicht an Bürozeiten gebunden und kann seinen Verteidiger auch in akuten Fällen telefonisch erreichen.
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