Lärmschutz: Was ist die Gesetzeslage?

Februar 04 16:24 2019 Print This Article

Heras Mobilzaun erklärt, welche Vorschriften bezüglich Lärmbelästigung auf Baustellen beachtet werden müssen, um Anwohner und Umwelt zu schützen.

Was ist Lärmbelästigung?
Das auf Baustellen durch Bohr- Ramm- und Grabarbeiten, LKW-Verkehr und selbst singende Bauarbeiter ein nicht zu unterschätzender Lärmpegel entstehen kann, ist bekannt. Doch ab wann spricht man von einer problematischen Lärmbelästigung für die Umgebung? Lärmbelästigung ist zunächst sehr subjektiv – was von einer Person als extrem störend wahrgenommen wird, kann für jemand anderen noch durchaus erträglich sein. Generell kann man sagen, dass eine kontinuierliche Lärmbelastung von 40 dB(A) bereits gesundheitsschädlich sein kann. Um die Einschätzung der Lärmbelästigung nicht der subjektiven Einschätzung Einzelner zu überlassen, gibt es in Deutschland Gesetze und Richtlinien zum Thema Lärmschutz auf Baustellen.

Lärmschutzvorschriften: Schutz von Anwohnern und Umwelt
Es gibt verschiedene Lärmschutzvorschriften, die den Schutz von Anwohnern, Passanten und der restlichen Umwelt zum Ziel haben. Zunächst ist die Zeit, in der Bauarbeiten durchgeführt werden dürfen, begrenzt: Hat die Gemeinde keine Ausnahmeregelung gestattet, darf ausschließlich tagsüber (von 7-19 Uhr) auf der Baustelle gearbeitet werden. Zu einem gewissen Grad darf von der Umgebung erwartet werden, dass eine zeitweilige Belästigung durch Bau- und Abrisslärm geduldet wird. Als akzeptabler Lärmpegel für Baustellen gilt 60 dB(A). Dabei handelt es sich um einen Durchschnittswert für den gesamten Tag. Wird an einem Tag beispielsweise nur eine Stunde gearbeitet, darf das Bauvorhaben auch einen Lärmpegel von 70 dB(A) erzeugen. Die Praxis hat gezeigt, dass Baulärm meist erst dann zum Problem wird, wenn sich die Anwohner belästigt fühlen. Um Konflikte zu vermeiden, ist ein effektiver Lärmschutz (z.B. realisierbar mit Hilfe der Heras Mobilzaun Lärmschutzmatte ) essentiell.

Lärmschutzvorschriften: Schutz von Mitarbeitern
Nicht nur Anwohner, sondern auch die eigenen Mitarbeiter auf der Baustelle werden vom Gesetzgeber vor einem zu hohen und damit schädlichen Lärmpegel geschützt. Zu Recht: Lärminduzierte Schwerhörigkeit gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten. Lärmschutz-Richtlinien regeln, wie lange und wie oft Arbeiter welchem Geräuschpegel ausgesetzt sein dürfen. Das Arbeitsschutzgesetz geht von einer Risikogrenze von 80 dB(A) aus. Dieser Grenzwert basiert auf einem achtstündigen Arbeitstag an fünf Tagen pro Woche. Liegt der Lärmpegel über diesem Grenzwert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lärmschutz-Maßnahmen einzuleiten. Ein effektiver Lärmschutz kann auf vielerlei Arten erreicht werden. Vom individuellen Gehörschutz bis zu Schallschutzwänden mit Lärmschutzmatten gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen ausreichenden Lärmschutz für alle Mitarbeiter einzusetzen.

Lärmschutz effektiv umsetzen
Besonders schnell und einfach lässt sich der gewünschte Lärmschutz mit den Lärmschutzmatten von Heras Mobilzaun umsetzen. Die hochtechnisierten Matten haben geräuschabsorbierenden Eigenschaften und reduzieren den Baulärm um bis zu 20 dB(A). Für einen effektiven Lärmschutz können die Matten an
Bauzäunen befestigt werden, um einen kleinen Bereich oder ein größeres Gelände abzuschirmen. Die Lärmschutzmatten von Heras Mobilzaun kommen bereits in mehreren europäischen Ländern erfolgreich zum Einsatz und sind die einfachste und praktischste Lärmschutz-Lösung für viele Baustellen.

Heras Mobile steht für sichere und qualitativ hochwertige Mobilzäune. Egal ob Sie einen mobilen Bauzaun auf einer Baustelle, für Projekte von behördlichen oder privaten Auftraggebern sowie bei der Abzäunung von Events benötigen – ein mobiler Bauzaun von Heras Mobile stellt sicher, dass das Gelände zuverlässig abgeriegelt ist und Unbefugte es nicht betreten können. Zudem kann an einem Mobilzaun von Heras Mobile auch Lärmschutz angebracht werden, damit Anwohner trotz Baustellenlärm oder einem großen Event nicht belästigt werden.

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Heras Mobilzaun GmbH
Katharina Becking
Heinrich-Malina-Straße 100
47809 Krefeld
+49 (0)2151 – 32 78 274
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