Autor: Christopher Koll, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bell & Windirsch Anwaltsbüro, Düsseldorf Ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten außerhalb seiner Arbeitszeit tagsüber an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, ist berechtigt,