Die gesetzlichen Vermutungen (hier: § 133 InsO Vorsatzanfechtung und § 17 Abs. 2 S. 2 InsO Zahlungseinstellung) erschweren die Rechtsverteidigung der Anfechtungsgegner – Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Die Vermutung
Sogar bei Vergleich mit Teilverzicht besteht für Gläubiger Gefahr der Insolvenzanfechtung und Rückzahlungspflicht-Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Vereinbarungen zwischen späterem Insolvenzschuldner und Gläubiger auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes können den