ARAG Experten informieren über Verjährungsfristen Die letzten Wochen des Jahres bieten oftmals auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind. Daher ist es jetzt an der
Treten bei einer Bauleistung Mängel oder Schäden auf, versuchen Auftraggeber in der Regel ihre Ansprüche auf Mängelbeseitigung beim ausführenden Bauunternehmen geltend zu machen. Die Folgen sind meist zeit- und kostenintensive