(mpt-12/245) Bis zum 65. oder gar 67. Lebensjahr zu arbeiten ist für die meisten Arbeitnehmer kaum vorstellbar – das zeigen aktuelle Umfragen. Auch wenn er von vielen herbeigesehnt wird, rückt
Finanzgericht bestätigt erneut die steuerliche Anerkennung von Zeit-Wertkonten für Organe (NL/1096288724) Das Niedersächsiche Finanzgericht bestätigt mit Urteil v. 16.02.2012 die bisherige Rechtsprechung der Finanzgerichte zu Organen (GmbH Geschäftsführer und Vorstände)
Mit seinem Urteil vom 19.01.2012 setzt sich das Hessische Finanzgericht in eine Linie mit der Rechtsprechung der Finanzgerichte Münster und Düsseldorf. Es bestimmt, dass Wertgutschriften auf einem Zeitwertkonto keinen Zufluss