Was tun, wenn die Rente nicht reicht?

März 20 11:52 2012 Print This Article

In einem altbekannten deutschen Schlager heißt es fröhlich: “Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an!” Das Rentenalter wird eine Sause, der Stress ist vorbei – sich gelassen zurücklehnen, den Tag individuell gestalten und endlich Zeit für jene Dinge, die man schon immer mal machen wollte. Die Realität ist jedoch oft weniger erfrischend. Kürzungen der Rentenbeiträge, fehlende Beitragszahlungen in die Rentenversicherung, Mini-Jobs und unsichere Arbeitsverhältnisse – immer mehr Menschen kommen mit ihrer Rente nicht mehr aus. Das Ergebnis: drohende Altersarmut.

“Für einen wachsenden Teil unserer Gesellschaft beginnt mit dem Pensionseintritt die Zeit des Rechnens und Sparens”, konstatiert Gerd Wenzel und ergänzt sogleich: “Da reicht das Geld nicht mal mehr für einen neuen Wintermantel, geschweige denn für einen Kurztrip zu den Kindern, in die Berge oder ans Meer.” Wenzel ist Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Bremen und Mitautor der Broschüre “Was tun, wenn die Rente nicht reicht?” (Verlag C.H.Beck). Er weiß: Es ist nicht nur ein finanzieller Einbruch, auch sozial fühlen sich viele unter Druck gesetzt. Die Geschenke für die Enkel scheinen unbezahlbar, der Plausch im Café eine Belastung für den Geldbeutel.

Schlussendlich geht es aber ums Grundsätzliche: ein gefüllter Kühlschrank, notwendige Haushaltsgegenstände, angemessene Kleidung und keine Einschränkungen bei der Körperpflege oder medizinischen Grundversorgung. “Wenn es hier knapp zu werden droht, ist Hilfe nötig”, sagt Wenzel. Doch woher? Der Gesetzgeber sieht für solche Situationen die “bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung” vor – eine eigenständige soziale Unterstützung für ältere und voll erwerbsgeminderte Menschen zur Deckung ihres Lebensunterhalts.

“Die Grundsicherung ist also keine Sozialhilfe!”, betont Wenzel. Er macht dies explizit deutlich, denn viele ältere Menschen haben immer noch eine Scheu, den Weg zum Sozialamt anzutreten. Aus Scham zum Einen, vor allem aber aus Angst, dort könne man zunächst die eigenen Kinder zur Kasse bitten. Die Grundsicherung sieht allerdings, außer in seltenen Ausnahmefällen überaus wohlhabender Kinder, genau dies nicht vor und unterscheidet sich damit von Hartz IV. Angerechnet werden indessen eigenes Vermögen und zusätzliche Einkünfte wie beispielsweise aus einer Riester-Rente. “Das Amt berechnet die Höhe des Grundsicherungsanspruches aus dem Bedarf an Geld, das zum Leben gebraucht wird, abzüglich des Geldes, das bereits vorhanden ist”, erklärt der Verbandsvorsitzende. Erhöhen können diesen Anspruch gleichwohl besondere Lebensumstände, etwa bestimmte Erkrankungen oder eine Behinderung.

Darüber hinaus steht finanziell besser da, wer seine Rechte und Pflichten kennt und weiß, was ihm zusteht. Dabei sind oft Details entscheidend: beispielsweise, dass es für Wohnräume regional unterschiedlich hohe Mietobergrenzen gibt, die einige Sozialämter auch auf Wohngemeinschaften anwenden. “Dies ist allerdings nicht zulässig, das hat das Bundessozialgericht bestätigt. Also aufpassen und gegebenenfalls widersprechen”, rät Autor Gerd Wenzel. Wer hier Bescheid weiß, kann einiges zur Aufbesserung seiner Rente tun. Wenzel bekräftigt daher: “Altersarmut ist kein Schicksal, mit dem man sich abfinden muss. Die Grundsicherung hilft Ihnen, Ihren Ruhestand zu finanzieren. Scheuen Sie sich also nicht, sie zu beantragen!”

Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.), Was tun, wenn die Rente nicht reicht? Ein Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Verlag C.H.Beck, 2012, EUR 4,40, ISBN 978-3-406-63506-9, Zur Broschüre

Der Verlag C.H.Beck zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werke, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder “Deutsche Gesetze”, Palandt “Bürgerliches Gesetzbuch” sowie die “Neue Juristische Wochenschrift”, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv.

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