Ständiges Falschparken kann zum Verlust des Führerscheins führen

Dezember 14 10:14 2012 Print This Article

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

Jena, 14. Dezember 2012. Falschparken ist kein Kavaliersdelikt und kann unter Umständen sogar zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Wie die Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena (www.pwb-law.com) erklärt, bedarf es dafür aber einer hartnäckigen Ignoranz gegenüber der Verkehrsvorschriften.

Wer ständig falsch parkt läuft Gefahr die Fahrerlaubnis zu verlieren. Bis es zu einer solch drastischen Maßnahme der Behörden kommt, muss es im Vorfeld eine erhebliche Anzahl von Parkverstößen des Betroffenen gegeben haben. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat jüngst einem Autofahrer, der in 18 Monaten 127 Parkverstöße vorweisen konnte, die Fahrerlaubnis entzogen (Beschl. VG 4 L 271.12).

Wie das Gericht bestätigte, würden Verstöße gegen den ruhenden Verkehr und andere Bagatellverstöße bei der Prüfung der Fahreignung berücksichtigt werden, wenn sie sich häufen. Dies zeige, dass der Verkehrsteilnehmer eine gleichgültige Haltung gegenüber den Verkehrsvorschriften habe.

Das VG Berlin gab den Autofahrern sogar noch eine Faustregel mit auf den Weg: Kommt es – auf ein Jahr gesehen – nahezu wöchentlich zu einem geringfügigen Verkehrsverstoß, kann es für den Führerschein eng werden.

Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT oder unter www.pwb-law.com

PWB Rechtsanwälte

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger.

PWB Rechtsanwälte wird im JUVE-Handbuch als eine ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben. Die Kanzlei gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 13 spezialisierten Juristinnen und Juristen und rund 70 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Kontakt:
PWB Rechtsanwälte
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Löbdergraben 11a
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