Vorsicht bei der Schnäppchenjagd im Internet

Januar 17 14:45 2013 Print This Article

ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 17.01.2013

Viele Produkte gibt es inzwischen im Internet günstiger als beim niedergelassenen Einzelhandel – egal, ob das ein Kaffeeautomat, ein Kinderwagen oder ein Satz Winterreifen für das Auto ist. Der vermeintliche Schnäppchen-Kauf rächt sich allerdings mitunter, wenn an der Kaufsache ein Defekt auftritt. Denn was die meisten Verbraucher nicht wissen: Immer mehr Markenhersteller machen ihre Garantieleistungen davon abhängig, wo das Produkt gekauft wurde. War der Online-Shop kein “autorisierter Händler”, hat der Kunde möglicherweise später keine Ansprüche gegen den Hersteller, selbst wenn der Verkäufer mit der vermeintlichen Herstellergarantie geworben hat, warnen ARAG Experten.

Garantie und Gewährleistung
Die gute Nachricht: An den Gewährleistungsansprüchen des Käufers ändert das nichts. Die sind nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und können bei Verträgen mit Verbrauchern grundsätzlich nicht zu dessen Nachteil beschränkt werden. Sie bestehen immer dann, wenn die Ware einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, der schon im Zeitpunkt der Lieferung vorlag, und richten sich gegen den Verkäufer als Vertragspartner und nicht gegen den Hersteller. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage entweder des Verkäufers oder (häufiger) des Herstellers, die neben den gesetzlichen Mängelansprüchen besteht. Mit ihr sichert der Garantiegeber z.B. eine bestimmte Beschaffenheit der Ware zu. Oder er garantiert, dass die Ware diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum behält. Klarer Vorteil für den Kunden: Es spielt dann keine Rolle mehr, ob die Ware schon bei der Lieferung mangelhaft war oder der Defekt erst später innerhalb der Garantiefrist auftritt. Außerdem ist der Käufer mit einer Garantie auch für den Fall abgesichert, dass der Online-Shop, bei dem er gekauft hat, Pleite geht.

Hersteller schränken Garantie ein
Weil die Garantie eine freiwillige Angelegenheit ist, steht es den Herstellern natürlich frei, in den Garantiebedingungen Einschränkungen zu formulieren. Und das tun gerade die großen Markenhersteller immer öfter. Denn die Preistransparenz im Internet führt dazu, dass die Verbraucher nur noch beim günstigsten Anbieter kaufen – was den Herstellern auf Dauer die Preise verdirbt. Deshalb findet sich in vielen Garantiebedingungen der bekannten Marken der Hinweis, dass die Garantieleistungen nur gewährt werden, wenn das Produkt bei einem “autorisierten Fachhändler” oder eine “autorisierten Partner” gekauft wurde. Begründet wird der Ausschluss dann oft damit, dass die Kunden bei den ausgewählten Händlern besser beraten würden oder das Produkt dort ansehen könnten. Die Kunden sind sich dieser Problematik allerdings in der Regel gar nicht bewusst. Online-Shops, die nicht autorisierte Partner der Hersteller sind, verschweigen diesen Umstand nämlich oder bewerben das Produkt manchmal sogar mit der zusätzlichen Herstellergarantie.

Praxistipp: Vorher informieren
Wer ein Markenprodukt kaufen und sichergehen will, dass er auch tatsächlich in den Genuss der Garantieleistungen kommt, dem empfehlen die ARAG Experten, sich vorab beim Hersteller zu informieren, ob der jeweilige Online-Händler autorisierter Verkaufspartner ist. Viele Hersteller bieten auf ihrer Webseite zu diesem Zweck eine entsprechende Suchfunktion an, mit deren Hilfe autorisierte Händler gefunden werden können.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt:
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

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Viele Produkte gibt es inzwischen im Internet günstiger als beim niedergelassenen Einzelhandel – egal, ob das ein Kaffeeautomat, ein Kinderwagen oder ein Satz Winterreifen für das Auto ist. Der vermeintliche Schnäppchen-Kauf rächt sich allerdings mitunter, wenn an der Kaufsache ein Defekt auftritt. Denn was die meisten Verbraucher nicht wissen: Immer mehr Markenhersteller machen ihre Garantieleistungen davon abhängig, wo das Produkt gekauft wurde. War der Online-Shop kein “autorisierter Händler”, hat der Kunde möglicherweise später keine Ansprüche gegen den Hersteller, selbst wenn der Verkäufer mit der vermeintlichen Herstellergarantie geworben hat, warnen ARAG Experten.

Garantie und Gewährleistung
Die gute Nachricht: An den Gewährleistungsansprüchen des Käufers ändert das nichts. Die sind nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und können bei Verträgen mit Verbrauchern grundsätzlich nicht zu dessen Nachteil beschränkt werden. Sie bestehen immer dann, wenn die Ware einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, der schon im Zeitpunkt der Lieferung vorlag, und richten sich gegen den Verkäufer als Vertragspartner und nicht gegen den Hersteller. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage entweder des Verkäufers oder (häufiger) des Herstellers, die neben den gesetzlichen Mängelansprüchen besteht. Mit ihr sichert der Garantiegeber z.B. eine bestimmte Beschaffenheit der Ware zu. Oder er garantiert, dass die Ware diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum behält. Klarer Vorteil für den Kunden: Es spielt dann keine Rolle mehr, ob die Ware schon bei der Lieferung mangelhaft war oder der Defekt erst später innerhalb der Garantiefrist auftritt. Außerdem ist der Käufer mit einer Garantie auch für den Fall abgesichert, dass der Online-Shop, bei dem er gekauft hat, Pleite geht.

Hersteller schränken Garantie ein
Weil die Garantie eine freiwillige Angelegenheit ist, steht es den Herstellern natürlich frei, in den Garantiebedingungen Einschränkungen zu formulieren. Und das tun gerade die großen Markenhersteller immer öfter. Denn die Preistransparenz im Internet führt dazu, dass die Verbraucher nur noch beim günstigsten Anbieter kaufen – was den Herstellern auf Dauer die Preise verdirbt. Deshalb findet sich in vielen Garantiebedingungen der bekannten Marken der Hinweis, dass die Garantieleistungen nur gewährt werden, wenn das Produkt bei einem “autorisierten Fachhändler” oder eine “autorisierten Partner” gekauft wurde. Begründet wird der Ausschluss dann oft damit, dass die Kunden bei den ausgewählten Händlern besser beraten würden oder das Produkt dort ansehen könnten. Die Kunden sind sich dieser Problematik allerdings in der Regel gar nicht bewusst. Online-Shops, die nicht autorisierte Partner der Hersteller sind, verschweigen diesen Umstand nämlich oder bewerben das Produkt manchmal sogar mit der zusätzlichen Herstellergarantie.

Praxistipp: Vorher informieren
Wer ein Markenprodukt kaufen und sichergehen will, dass er auch tatsächlich in den Genuss der Garantieleistungen kommt, dem empfehlen die ARAG Experten, sich vorab beim Hersteller zu informieren, ob der jeweilige Online-Händler autorisierter Verkaufspartner ist. Viele Hersteller bieten auf ihrer Webseite zu diesem Zweck eine entsprechende Suchfunktion an, mit deren Hilfe autorisierte Händler gefunden werden können.

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