Bereits vor vielen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft.
Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregegelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten und zum 01.01.2010 noch einmal geändert wurden.
Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen aber zu massiven Überbewertungen führen.
Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.
Deshalb kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Zusammenhang mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer an.
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