In Berlin zeigt Enghouse Interactive Lösungen für einen Kundendialog vom Feinsten. CCW 2024: Lösungen für einen perfekten Kundendialog (Bildquelle: Enghouse) Leipzig, 15. Februar 2024 – Innovative Lösungen und zukunftsorientierte Technologien
Deutsches Institut für Service-Qualität würdigt Enghouse-Tochtergesellschaft LifeSize in der Kategorie Videokonferenzsysteme. Fairness-Preis für Enghouse-Tochter LifeSize. (Bildquelle: Thomas Ecke / DISQ / ntv) Leipzig, 30. Oktober 2023 – Die LifeSize Inc.
Connect4Video erhält die bedeutende Partner-Auszeichnung “Zooms 2023 EMEA Most Valuable Partner” Zooms 2023 EMEA Most Valuable Partner – Diese Auszeichnung würdigt Connect4Videos herausragende Leistungen im Partnervertrieb Connect4Video aus Deutschland erhält
Hans Geeler – CEO collabcom / Andreas Zenger – Operations Manager Connect4Video Die deutsche Connect4Video GmbH und die Schweizer collabcom ag geben ihren Zusammenschluss bekannt. Beide Unternehmen sind seit Jahren
Winken wie eine Königin – Der britische Knigge veröffentlicht eine Top-10-Liste für Videokonferenzen und Homeoffice: Winken wie die Königin, Seekrankheit vermeiden, kurzes Innehalten vor jedem Call u. v. m. –
Die Digitalagentur oneand.online startet in zentraler Wiener Lage ihr neues Livestream-Studio für die professionelle Produktion von Online-Events. Das neue High-Tech Livestream-Studio von oneand.online Die beiden oneand.online-Gründer Ferenc Papp und Christopher
Nutzer der beliebten Webinar-Software “Zoom Webinars” können digitale Versammlungen nun rechtssicher mit der Linkando-App direkt über die Zoom-Plattform abhalten. Die Anwender der App können somit komplett neue Meeting-Formate nutzen. Volker
Connect4Video – Zoom Laut Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) vom 17.06.2022 dürfen hessische Hochschulen den Videokonferenzdienst Zoom für Lehrveranstaltungen nutzen, sofern dies nach dem “Hessischen Modell”
Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Beabsichtigt ein Betriebsrat seine Betriebsratssitzungen online bzw. im Wege der Videokonferenz abzuhalten, hat der Arbeitgeber ihm dafür gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG die
Videokonferenz-Lösung STARFACE NEON jetzt auch über mobile Endgeräte nutzbar / Browser-basierte Lösung unterstützt Android- und iOS-Devices / Meetings mit bis zu drei Teilnehmern und einer Dauer von bis zu 45