Wenn die Krankenkassen die Beiträge erhöhen

November 18 13:00 2011 Print This Article

Sonderkündigungsrecht nutzen

(rgz-184) Wer privat krankenversichert ist, der könnte in diesen Tagen eine böse Überraschung erleben. Denn einige private Krankenversicherungen verschicken Änderungsbescheide, aus denen eine mögliche Beitragserhöhung zum Jahreswechsel hervorgeht. Zwar kann der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht von vier Wochen Gebrauch machen, doch fällt dieses mitten in die stressige Vorweihnachtszeit, also in eine Zeit, in der man so etwas gerne mal vergisst.

Erhöhung nicht mitmachen – Tarife vergleichen

Moritz Thiele, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals www.finanzcheck.de erklärt: “Üblicherweise hat man in dieser Zeit andere Sachen im Kopf, als sich um das Sonderkündigungsrecht bei der Krankenversicherung zum ersten Januar zu kümmern. Wir raten Verbrauchern deshalb dazu, sich möglichst früh über Angebote alternativer Anbieter und eventuell auch andere Tarifmodelle bei der bestehenden Krankenversicherung zu informieren.”

Aktuell gibt es über 3.500 unterschiedliche Tarife in der privaten Krankenversicherung (PKV) allein in Deutschland. Hier den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Deswegen ist ein Onlinevergleich anzuraten, den man auf dem Vergleichsportal www.finanzcheck.de sehr einfach durchführen kann.

Unterstützung per Telefon

Obwohl das Portal sehr übersichtlich gestaltet ist, können natürlich Fragen auftauchen. Diese lassen sich aber jederzeit kostenlos und unverbindlich telefonisch klären. Dazu stehen Experten des Finanzportals aus Hamburg zur Verfügung. Zusammen können so die Bedürfnisse und die Wünsche analysiert werden. Moritz Thiele: “Nicht jeder Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung ist automatisch besser, als der einer gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist wichtig, genau auf diese Details zu achten und den Versicherungsschutz zu analysieren.” Bei finanzcheck.de werden monatlich rund 1.500 Beratungsgespräche geführt. Dabei wird auch bei Vertragsmodalitäten weitergeholfen.

Gemeinsam ans Ziel

Durch die Nutzung einer speziellen Software, kann sich der Interessent live auf dem PC des Beraters einloggen. So können gemeinsam die Tarife betrachtet und die gewünschte Auswahl getroffen werden. Das Gespräch kostet keinerlei Gebühren. Entscheidet sich der Kunde dann für einen Tarif, kann er entscheiden, ob er selbst an den Versicherer herantritt, dies durch einen Makler oder durch Finanzcheck tun lässt. Im letzteren Fall würde dann eine Provision fällig, die das Portal aber von der Versicherung bezieht. Erreichbar sind die Experten montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800-0800-227.

Noch mehr zum Thema ” Sonderkündigungsrecht” auf den Seiten der RatGeberZentrale im Internet: http://www.ratgeberzentrale.de/steuern-und-finanzen/sonderkuendigungsrecht-krankenversicherung.html

Foto: djd/FFG Finanzcheck Finanzportale GmbH

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