30.11. verpasst? Sonderkündigungsrecht bei KFZ-Versicherungen

Dezember 02 17:15 2011 Print This Article

Bei Beitragserhöhungen kann auch nach dem 30.11. das Sonderkündigungsrecht genutzt werden.

Das alljährliche Spiel Ende November: Kündigung der KFZ-Versicherung und Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Oftmals ist zu diesem Zeitpunkt aber noch gar keine Beitragsrechnung beim Kunden eingegangen. Und das hat auch seinen Grund: Mit einer Beitragserhöhung halten viele Versicherungsanbieter so lange wie möglich hinter dem Berg.

Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht
Wenn die Rechnung dann da ist, sollte man schnellstens überprüfen, ob der Beitrag der Versicherung erhöht worden ist, denn dann hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung.

Wann ist ein Beitrag erhöht?
Genau genommen geht es nicht um den zu zahlenden Betrag einer KFZ-Versicherung, sondern um den Beitragssatz. Das heißt: Der Beitrag muss bei gleicher Schadenfreiheitsklasse und gleichen Fahrzeugeinstufungen nicht erhöht worden sein. In der Praxis ist das etwas schwieriger herauszufinden, da durch einen höheren Rabatt durch die Schadenfreiheitsklasse auch ein niedrigerer Beitrag durchaus eine Beitragserhöhung beinhalten kann. Genauso verhält es sich, wenn die Fahrzeugeinstufungen gesunken sind. Dieser Fall wird häufig auch als verdeckte Beitragserhöhung bezeichnet.

Auch die Veränderung in der Typklasse der Fahrzeuge wird im Übrigen als Beitragserhöhung gewertet.

Ummeldungen und Neuanmeldungen
Bei Ummeldungen eines Fahrzeugs oder auch bei Fahrzeugwechsel kann die Versicherung gewechselt werden.

Genaue Prüfung des neuen Vertrags
In jedem Fall empfehlen wir die genaue Prüfung eines neuen Vertrages, da des öfteren auch bei Ummeldungen die alten Schadenfreiheitsrabatte nicht mit übernommen werden, wie aktuelle Beispiele bei uns in der Redaktion zeigen.

Mehr zum Thema gibt es auch unter http://www.angurten.de/kfz-versicherung

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