Sterbegeldversicherung: ein Vergleich mit der Risikolebensversicherung

Januar 16 12:20 2012 Print This Article

Sterbegeldversicherung oder Risikolebensversicherung? Was eignet sich besser als Bestattungsvorsorge? Die Meinung von Verbraucherschützern weicht da erheblich vom Bedarf der Versicherten ab.

In der Vergangenheit wurde die Sterbegeldversicherung von Verbraucherschützern und vom Bund der Versicherten mehrfach kommentiert und als wenig sinnvoll bewertet. Als Alternative wird die Risiko-Lebensversicherung genannt. Woher kommt der Vorschlag eigentlich? Die Argumentation zieht sich durch jede Bewertung wie ein roter Faden, eine Begründung wurde aber noch nicht abgeliefert.

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Daher ist es sinnvoll, sich mit dem Vergleich einmal näher zu beschäftigen. In einem Bericht vom 03.01.2012 im Generalanzeiger wird davon ausgegangen, dass ein 65-jähriger Mann in eine Sterbegeldversicherung rund 39 Euro monatlich bis zum 85. Lebensjahr einzahlt. Bei welcher Sterbegeldversicherung das der Fall sein soll, bleibt offen. Bereits für 30 Euro bietet z. B. die Solidar aus Bochum eine Sterbegeldversicherung über 5.000 Euro für Männer mit dem Eintrittsalter 65 Jahre an.

Eine Risikolebensversicherung erfüllt vielfach nicht die Ansprüche von Senioren. Denn lediglich zur Absicherung der Bestattungskosten benötigt niemand eine Versicherung über 20.000 Euro oder mehr. Wenn man die Risikolebensversicherung mit einer relativ niedrigen Summe abschließen kann, bedeutet dass aber noch lange nicht, dass der Versicherungsschutz auch lebenslang besteht. Denn in der Regel endet die Risikolebensversicherung mit dem 75. Lebensjahr. Tritt der Tod z. B. mit 79 oder 83 Jahren ein, besteht kein Versicherungsschutz. Und die Beiträge? Ganz spitz ausgedrückt: Wer nicht bis zum 75. Lebensjahr stirbt, hat auch nichts von den Beiträgen. Warum das Vorurteil vom Groschengrab nur auf die Sterbegeldversicherung bezogen wird, ist fraglich.

Die Sterbegeldversicherung hat kein konkretes Ablaufdatum. Denn der Schutz der Sterbegeldversicherung gilt lebenslang. Ausgezahlt wird im Todesfall, unabhängig davon, wann dieser eintritt. Es muss dabei aber auch immer berücksichtigt werden, dass in der Regel eine Wartezeit von beginn ab gilt. Diese kann, je nach Gesellschaft, zwischen 6 und 36 Monaten liegen. Tritt der Todesfall in dieser Zeit ein, werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet.

Wer nun kritisch das Verhältnis von Versicherungssumme und eingezahlten Beiträgen hinterfragt, sollte dabei zwei Dinge berücksichtigen: Es gibt auf der einen Seite auch Kunden, die bereits drei, vier oder fünf Jahre nach dem Versicherungsbeginn versterben. Hier machen die eingezahlten Beiträge nur einen Bruchteil der Versicherungssumme aus. Und bei den anderen Versicherten? Das Risiko ist für die Sterbegeldversicherung hoch, denn sie muss bei jedem Todesfall zahlen, da der Versicherungsschutz zeitlich unbegrenzt gilt.

Ein wichtiger Aspekt gerade für die Senioren: Die Sterbegeldversicherung kommt ohne Gesundheitsprüfung aus. Wer also bereits einige Leiden im Alter hat, braucht sich nicht zu sorgen, dass er von der Versicherung abgelehnt wird. Das ist bei der Risikolebensversicherung nicht der Fall.

Bildquelle: Kathrin Frischemeyer, www.pixelio.de

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