Mit der Bauhelferversicherung für Sicherheit auf dem Bau sorgen

Februar 02 13:57 2012 Print This Article

Im Jahr 2009 verunglückten nach Angaben der Bau-BG rund 116.000 Personen auf deutschen Baustellen. Grund genug, sich als privater Bauherr Gedanken über die Bauhelferversicherung zu machen, damit freiwillige Helfer auf dem Bau ausreichend geschützt sind.

Wenn ein Haus gebaut oder umgebaut wird, geschieht das vielfach nicht mehr allein durch Fachfirmen, sondern in der Regel wird auch mal selber zur Schaufel gegriffen, um Kosten zu sparen. Nicht nur der Bauherr wird tätig, sondern in manchen Fällen auch Nachbarn, Freunde oder Verwandte. Für die Helfer am Bau ist Versicherungsschutz gegen die Unfallgefahren notwendig. Daher muss jeder Bauhelfer über die Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, die fleißigen Hände parallel mit der Bauhelferversicherung zu schützen.

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Wer ein Bauvorhaben startet, muss dieses bei den zuständigen Bauämtern anmelden. Diese informieren die Bau-Berufsgenossenschaft. Wer zusätzlich freiwillige Helfer auf der Baustelle beschäftigt, muss diese melden, da sonst Bußgelder bis zu 2.500 Euro fällig werden. Die Helfer sind dennoch unfallversichert. Die Bauhelferversicherung ist über den Schutz der Bau-Berufsgenossenschaft hinaus wichtig, wenn es durch einen Unfall zu einer bleibenden körperlichen Beeinträchtigung kommt. Hier leistet die Bauhelferversicherung eine sogenannte Invaliditätssumme.

Als Bauherr ist man verpflichtet, die Helfer am Bau spätestens eine Woche nach dem Baubeginn bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden. Dazu kann parallel der Schutz durch die Bauhelferversicherung beantragt werden, die Versicherungssumme im Invaliditätsfall kann bis zu 50.000 Euro betragen. Es müssen mindestens drei Helfer angemeldet werden. Trotzdem die Unfallzahlen in den letzten Jahren stetig zurückgegangen sind, können schwere Unfälle, gerade durch Laien, nicht ausgeschlossen werden.

Beispiele für solche Unfälle gibt es genug zu verzeichnen. Allein der Betrieb von Arbeitsmaschinen stellt eine hohe Unfallgefahr für Hobbyhandwerker dar. Wenn z. B. der Minibagger zum Aushub des neuen Swimmingpools nicht fachgerecht bedient oder fahrlässig rangiert wird, können schnell Personen im Arbeitsumfeld der Maschine erfasst und verletzt werden.

Wird der Dachstuhl in Eigenleistung erreichtet, reicht ein falscher Handgriff, um einen Sturz vom Dach zu verursachen. Die Folgen für den Betroffenen können gravierend sein. Daher ist die Bauhelferversicherung zwingend erforderlich, um zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalls abfedern zu können. Oder durch einen Bekannten soll eine Behelfsbeleuchtung installiert werden. Ohne die Spannungsfreiheit zu überprüfen, nimmt er die Arbeiten vor. Dabei erleidet er einen schweren Stromschlag, der zu irreparablen Schäden führt und ihn zu einem Pflegefall macht.

Für alle beteiligten ist ein Unfall auf dem Bau ein tragisches Ereignis. Daher ist der Schutz der Bauhelferversicherung umso mehr unverzichtbar, da der Bauherr für die Hilfe seiner freiwilligen Mitarbeiter alles unternehmen kann, um eventuelle Unfallfolgen zumindest finanziell abzusichern.

Bildquelle: s.media, pixelio.de

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