Neues Auskunftsportal für die Zeitarbeit freigeschaltet

Februar 02 09:23 2012 Print This Article

Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist ab sofort online nachprüfbar

Das IZS Institut für Zahlungssicherheit hat am 01.02.2012 eine neuartige Auskunftsplattform für die Zeitarbeit freigeschaltet. Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, können dort kostenlos überprüfen, ob Zeitarbeitsfirmen Sozialversicherungsbeiträge zuverlässig abführen und die jeweiligen Auskünfte der Krankenkassen dazu einsehen. Das Webportal schafft mehr Transparenz und Sicherheit, minimiert Aufwände und reduziert das Risiko der Subsidiärhaftung.

Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, haften per Gesetz gemeinsam mit ihren Zeitarbeitsfirmen für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen (Subsidiärhaftung gemäß § 28e SGB IV und § 150 SGB VII). Entleihbetriebe benötigen daher regelmäßig verlässliche Informationen, ob die von den Zeitarbeitsunternehmen gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich abgeführt wurden. Die Krankenkassen, die hierfür sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen, können diese jedoch aus Datenschutzgründen nicht direkt an die Entleiher senden. Somit sind diese stets auf die Mitwirkung ihrer Zeitarbeitsfirmen angewiesen, haben jedoch keine Garantie, dass die im Regelfall in Kopie zur Verfügung gestellten Dokumente auch tatsächlich echt sind. Das IZS Institut für Zahlungssicherheit hat nun eine neuartige Webplattform entwickelt, die mehr Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten schafft sowie Aufwände und Haftungsrisiken reduziert.

IZS ist ein unabhängiges Service-Institut und recherchiert jeden Monat für angeschlossene Zeitarbeitsunternehmen, ob diese ihre gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich pünktlich und vollständig abgeführt haben. Die zu überprüfenden Daten erhält IZS elektronisch direkt aus dem Lohnbuchhaltungsprogramm der Zeitarbeitsfirma. IZS übernimmt im Anschluss die Abstimmung mit den Krankenkassen, besorgt Auskünfte, verarbeitet diese digital und veröffentlicht die Ergebnisse auf dem neuen Webportal www.unbedenklichkeitsbescheinigung.de.

Vom IZS-System profitieren Zeitarbeitsfirmen und deren Kunden gleichermaßen. So entfällt für Zeitarbeitsunternehmen einerseits der manuelle Abstimmungsaufwand mit den Krankenkassen. Andererseits erübrigt sich auch die Bearbeitung von Kundenanfragen nach Unbedenklichkeitsbescheinigungen, da diese Dokumente jederzeit über das Webportal abrufbar sind.

Entleihbetriebe wiederum können nun selbst online und kostenlos nachprüfen, ob ihre Zeitarbeitsfirmen Sozialversicherungsbeiträge ordentlich abführen und dazu aktuelle wie auch historische Auskünfte der Krankenkassen einsehen. Da alle Daten von IZS als neutraler Clearingstelle verarbeitet und bereitgestellt werden, können Nutzer sicher sein, dass diese auch vertrauenswürdig sind. Unternehmen, die regelmäßig Updates zu ihren Zeitarbeitsfirmen benötigen, erhalten über den kostenlosen IZS-Infoservice jeden Monat automatisch aktualisierte Auskünfte per E-Mail. So erfahren Entleihbetriebe frühzeitig, wenn Beitragsrückstände bestehen und können sofort handeln, um finanzielle Nachteile aus ihrer Subsidiärhaftung zu vermeiden.

Das IZS Institut für Zahlungssicherheit ist ein unabhängiges Service-Institut und überprüft regelmäßig, ob angeschlossene Zeitarbeitsunternehmen die gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich pünktlich und vollständig abgeführt haben. Die Auskünfte aller Krankenkassen werden auf dem IZS-Webportal www.unbedenklichkeitsbescheinigung.de veröffentlicht und monatlich aktualisiert. Das Portal ist frei zugänglich und kann kostenlos genutzt werden. Vom IZS-System profitieren alle Beteiligten, denn es schafft einerseits mehr Transparenz und Sicherheit, andererseits werden Aufwände und Haftungsrisiken reduziert.

Zeitarbeitsfirmen bieten ihren Kunden über das IZS-Portal optimalen, zeitgemäßen Kundenservice und fördern durch freiwillige Transparenz das Vertrauen in die Geschäftsbeziehung. Außerdem reduzieren sie den Aufwand für die Abstimmung mit den Krankenkassen sowie die Bearbeitung von Kundenanfragen auf nur noch einen Klick pro Monat in der Lohnbuchhaltungssoftware.

Kunden von Zeitarbeitsfirmen können sich über IZS jederzeit selbst online über die Zuverlässigkeit ihrer Geschäftspartnern hinsichtlich der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen informieren und dazu aktuelle wie auch historische Auskünfte aller Krankenkassen einsehen. Die angebotenen Informationen sind vertrauenswürdig, da diese von IZS als neutraler Clearingstelle verarbeitet und bereitgestellt werden. Unternehmen, die regelmäßig Updates zu ihren Zeitarbeitsfirmen benötigen, erhalten über den kostenlosen IZS-Infoservice jeden Monat automatisch aktualisierte Auskünfte aller Krankenkassen per E-Mail. So erfahren Entleihbetriebe frühzeitig, wenn Beitragsrückstände bestehen und können sofort handeln, um finanzielle Nachteile aus ihrer Subsidiärhaftung zu vermeiden.

Kontakt:
IZS – Institut für Zahlungssicherheit GmbH
Kerstin Mutzel
Am Stockerfeld 2b
82205 Gilching
+49 (0)8105 – 2080000

www.izs-institut.de
presse@izs-institut.de

Pressekontakt:
>basicPR – Dr. Fischer Kommunikationsberatung
Nana Amoah
Hanauer Landstr. 521
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