Pferdehaftpflicht: notwendiger Schutz im Schadensfall für den Pferdefreund

Februar 08 16:26 2012 Print This Article

Ein Ausritt hoch zu Ross durch Wald und Wiesen ist der höchste Genuss für den Pferdefreund. Doch trotz aller Romantik darf man nicht vergessen, wie schnell sich auf einmal eine Schadenssituation ereignen kann. Damit Pferd und Reiter immer auf der sicheren Seite sind, deckt die Pferdehaftpflicht das Kostenrisiko im Schadensfall.

Obwohl Pferde von Natur aus friedliche Tiere sind, müssen Pferdehalter immer damit rechnen, dass durch ihr Tier ein Schaden verursacht oder eine Person verletzt wird. Vom Wesen her sind Pferde als Fluchttiere zu bezeichnen und reagieren auf bestimmte Situationen, wie z. B. laute Geräusche, völlig unberechenbar. Ein hupendes Auto kann schon Grund dafür sein, dass das Pferd scheut oder ausbricht. Wenn sich daraus ein Schadensereignis entwickelt, muss der Pferdehalter dafür haften. Schutz gegen das Risiko einer Schadensersatzforderung bietet die Pferdehaftpflicht.

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Wenn es zu einem Schadensfall kommt, besteht für den Halter des Pferdes kaum eine Möglichkeit der Entlastung. Denn Pferde unterliegen der Gefährdungshaftung. Damit wird ausgedrückt, dass allein die Pferdehaltung die Schaffung einer Gefahr für die Öffentlichkeit herbeiführt. Somit ist auch die Absicherung mit der Pferdehaftpflicht zwingend notwendig, auch wenn diese gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Schwere Zwischenfälle der vergangenen Woche dokumentieren diese Notwendigkeit:

Im Landkreis Birkenfeld (Rheinland-Pfalz) kam es Anfang Februar zu einer folgenschweren Kollision zwischen einen Pkw und mehreren von einer Koppel ausgerissenen Pferden. Der Fahrer des Pkw konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stieß mit den Tieren zusammen. Dabei wurde das Fahrzeug völlig zerstört, der Pkw-Fahrer kam unverletzt davon. Von den acht Pferden konnten sechs unmittelbar eingefangen werden, es ist nicht bekannt, ob die Tiere verletzt wurden. Fakt ist aber, dass der Pferdehalter nun für den Schaden des Fahrzeughalters haften muss. Ohne die Pferdehaftpflicht kann das zu einem ziemlich teuren Problem werden.

Weitaus folgenschwerer war der Unfall, der sich ebenfalls Anfang Februar in Rhauderfehn (Niedersachsen) ereignet hat. Hier kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und zwei von der nahe gelegenen Koppel ausgebrochenen Pferden. Der Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, kam bei der Kollision von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Zaun. Er musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Zwischenzeitlich kam es zu einem weiteren Zusammenstoß in der Unfallstelle, ein weiterer Pkw fuhr in die beiden Pferde. Der Fahrer blieb unverletzt. Eines der Pferde verendete noch an der Unfallstelle, das zweite Tier musste durch einen Tierarzt eingeschläfert werden. Hier werden auf den Pferdehalter noch weitaus höhere Forderungen zukommen, allein der Personenschaden wird umfangreiche Kosten nach sich ziehen.

Die Pferdehaftpflicht bietet für solche Fälle ausreichende Sicherheit. Je nach Tarif und Gesellschaft können für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 15 Mio. Euro Deckungssumme vereinbart werden. Wie die beiden Unfallmeldungen zeigen, ist das auch dringend notwendig.

Bildquelle: Grethe Bjerring, pixelio.de

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