Voraussetzungen zur Sanierung von Denkmalimmobilien

Februar 20 15:06 2012 Print This Article

Was Immobilienkäufer bei der Modernisierung von Denkmalimmobilien beachten
müssen

Denkmalimmobilien sind auch vor dem Hintergrund steuerlicher Vorteile interessant. Diese kommen vor allem durch die Sanierung und Instandhaltung der Objekte zum Tragen – allerdings nur, wenn Immobilienkäufer dabei einige wichtige Aspekte im Blick behalten.

Der Erwerb einer Denkmalimmobilie ist im Vergleich zu anderen Immobilien vergleichsweise günstig. Doch meist müssen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ergriffen werden, um hinter den historischen Gemäuern ein modernes Wohnen auf dem neuesten Stand der Technik möglich zu machen. Der Staat greift dem Eigentümer hierbei finanziell unter die Arme: Zuschüsse aus Denkmalpflegemitteln können beantragt, Fördermittel zur Sanierung in Anspruch genommen werden.

Steuerlich lassen sich die Sanierungskosten bei Eigennutzung über zehn Jahre hinweg zu insgesamt 90 Prozent abschreiben. Kapitalanleger können sogar die gesamten Kosten über zwölf Jahre hinweg geltend machen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Maßnahmen erst nach dem Kauf der denkmalgeschützten Immobilie ergriffen werden. Alles, was davor schon verändert wurde, erbringt keine Steuerersparnis. Das müssen vor allem Käufer beachten, die ihre Sanierung direkt vom Bauträger durchführen lassen. Wer erst kauft, wenn die Sanierung bereits weit fortgeschritten ist, kann womöglich einen Großteil der Arbeiten nicht wie erhofft steuerlich geltend machen. Darüber hinaus müssen sämtliche Maßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Erst wenn diese den Plänen zugestimmt hat, können die steuerlichen Vorteile ausgenutzt werden. Eine nachträgliche Genehmigung der Behörde ist nicht möglich.

Die Denkmalschutzbehörde prüft, ob die geplanten Modernisierungsarbeiten in Einklang mit dem Denkmalschutz stehen. Schützen will man dabei den besonderen Charakter der historischen Gebäude. Genehmigungspflichtig sind alle Maßnahmen, die auf die schützenswerten Bestandteile und die Substanz des Gebäudes Auswirkungen haben. Ob Teilabriss oder Anbau, Fenstererneuerung oder Dacheindeckung, Fassadenisolierung oder Neuverputz ? ohne das OK der Behörde geht nichts.

Wer auf eigene Faust die Sanierung der Denkmalimmobilie veranlassen will, sollte sich rechtzeitig mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen. Diese kann auch dabei helfen, geeignete Architekten und Handwerker zu finden, die sich auf Altbauten spezialisiert haben.

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