Architektenhaftung: Vertrag ist Vertrag

Februar 22 19:29 2012 Print This Article

Immer wieder problematisch: das Verhältnis zwischen Bauherr und Architekt. Schwäbisch Hall Rechtsexpertin Caroline Jagschitz weist jetzt auf zwei aktuelle Gerichtsurteile hin, die “erfreulicherweise die besondere Verantwortung des Architekten betonen und die Stellung des Laien gegenüber dem Fachmann stärken”.

Steht im Vertrag eines Bauherrn mit dem Architekten, dass die Baukosten eine bestimmte Obergrenze keinesfalls überschreiten dürfen, so handelt es sich dabei um eine verbindliche Vereinbarung und nicht um eine unverbindliche grobe Schätzung. Ist absehbar, dass der festgelegte Rahmen überschritten wird (im Streitfall um ca. zehn Prozent), so kann der Bauherr den Architektenvertrag fristlos kündigen, hat das OLG Brandenburg entschieden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauherr den Architekten zuvor erfolglos aufgefordert hat, den Kostenrahmen einzuhalten. Damit nicht genug: Der Bauherr kann unter Umständen auch Ersatz für Honorarvorauszahlungen und andere Beträge fordern, die er im Vertrauen auf die Einhaltung der schriftlichen Absprachen ausgegeben hat (Az. 13 U 69/10).

Hat ein Architekt mit dem Bauherrn die Verwendung eines genau definierten Baumaterials vereinbart (hier: Hochlochziegel einer bestimmten Rohdichte), duldet dann aber wegen Lieferschwierigkeiten des Herstellers den Einsatz eines qualitativ minderwertigen Materials mit der Folge von Baumängeln, so haftet er für alle durch die Beseitigung der Mängel entstehenden Kosten. Hat der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an einem im Sinne des Vertrages einwandfreien Werk, so kann sich der Architekt nach Auffassung des OLG Karlsruhe auch nicht darauf berufen, dass es angesichts der Kosten unverhältnismäßig wäre, den Mangel zu beheben (Az. 8 U 97/09).

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,7 Mio. Kunden die größte Bausparkasse in Deutschland. Die rund 7.000 Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.

Kontakt:
Bausparkasse Schwäbisch Hall
Marcus Weismantel
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall
0791/46-3674

www.schwaebisch-hall.de
Marcus.Weismantel@Schwaebisch-Hall.de

Pressekontakt:
NBB Kommunikation GmbH
Reinhold Unger
Ridlerstraße 33
80339 München
unger@nbbkommunikation.de
089/389896-16
http://www.nbbkommunikation.de

  Article "tagged" as:
  Categories:
view more articles

About Article Author