Mit der Pferdehaftpflicht gut abgesichert im Schadensfall

März 06 14:00 2012 Print This Article

Im Umgang mit dem Pferd kann man nie ausschließen, dass es zu einem Schadensereignis kommt. Für den Pferdehalter bedeutet das reichlich Ungemach, denn er haftet auch ohne eigenes Verschulden. Die Pferdehaftpflicht dient dazu, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten zu befriedigen.

In den vergangenen Wochen waren in den lokalen Tageszeitungen mehrfach Berichte von Unfällen zu lesen, in die Pferde verwickelt waren, bzw. die durch Pferde ausgelöst wurden. Fast immer kam es dabei zu schweren Sachschäden, in manchen Fällen wurden auch Personen verletzt. Für den Pferdehalter ist das der absolute Albtraum, denn für den von Pferd verursachten Schaden haftet der Halter. Eine Pferdehaftpflicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend notwendig, um im Schadensfall den Wiedergutmachungsansprüchen der Geschädigten gerecht zu werden.

Pferde unterliegen der Gefährdungshaftung, der Gesetzgeber sieht allein in der Tierhaltung eine Gefahrenschaffung für die Allgemeinheit. Daher ist im Schadensfall es auch nicht möglich, den Schuldwurf abzuwenden. Der Pferdehalter haftet grundsätzlich, auch ohne eigenes Verschulden. Pferde sind friedfertige Wesen, unterliegen aber auch dem sogenannten Fluchtinstinkt. Sie können z. B. bei plötzlichen Geräuschen scheuen oder austreten. Ein Schaden hat sich dabei schnell ereignet. Auch kleinere Rangeleien mit Artgenossen führen zu Verletzungen von anderen Pferden. Für diese Fälle stellt die Pferdehaftpflicht Sicherheit dar – für den Pferdhalter und den Geschädigten.

Ende Februar kam es auf einer Weide im Rhein-Neckar-Kreis zu einem Zwischenfall auf einer Weide, der teure Folgen haben wird. In einer Gruppe von Pferden hat eines der Tiere einen anderen Artgenossen separiert und am Zaun in die Enge getrieben. Dabei kam es zu Tretereien, das betroffene Pferd wurde immer wieder mit den Hinterbeinen des anderen Tieres getreten, bis die beiden Halter dazu kamen und die Pferde trennten. Am Folgetag musste eine Tierärztin das betroffene Pferd in Augenschein nehmen. Diagnostiziert wurde eine Griffelbeinfraktur, die Behandlungskosten liegen bei rund 3.000 Euro. Für diesen Schaden muss die Halterin des anderen Pferdes haften. Hier zeigt sich die Bedeutung der Pferdehaftpflicht, denn eine Schadenssumme von rund 3.000 Euro lässt sich nicht eben aus der eigenen Tasche bezahlen.

Ebenfalls in den letzten Februartagen ereignete sich ein kleiner Unfall zwischen zwei Pferden im Raum Münster. Eine Stute wurde vom Stall zur Weide ausgeführt und passierte dabei zwei angeleinte Pferde. Die Stute trat unvermittelt aus und traf eines der Pferde so unglücklich, dass eine tiefe Risswunde die Folge war. Durch den Tierarzt musste die Wunde versorgt und genäht werden. Auch hier steht die Halterin der Stute in der Haftung. Ohne Pferdehaftpflicht besteht kein Kostenschutz für diesen Schaden.

Bildquelle: diego cervo, fotolia.de

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