Baufinanzierung: Ab 1. April Förderung auch für Baudenkmale

März 09 18:37 2012 Print This Article

Zum 1. April 2012 steht wieder eine Änderung bei den KfW-Mitteln für Bauherren und Immobilienerwerber an. Zukünftig wird es auch günstige Förderkredite für den Erwerb oder die energetische Sanierung von historischen Gebäuden geben.

Förderung für Denkmale und erhaltenswerte Bausubstanz
Förderungswürdig sind dann zum einen auch Gebäude, die aufgrund ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung als Kulturdenkmale eingestuft werden. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer. Zum anderen gibt es auch Fördermittel für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Welche Gebäude genau hierunter fallen, ist rechtlich nicht definiert, sondern wird jeweils von der zuständigen kommunalen Institution (z.B. Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) entschieden.

Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen
Die Förderung durch die KfW-Bank erfolgt im Rahmen des Programms “Energieeffizient Sanieren”. Galt dieses bisher für Bestandsbauten, so wird es künftig auf die Objektgruppen Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgeweitet. Sowohl die Komplettsanierung als auch Einzelmaßnahmen sind förderungswürdig. Der neue Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal legt fest, dass der Jahres-Primärenergiebedarf eines geförderten Objekts nicht mehr als 160 Prozent des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude betragen darf. Für die Planung der Maßnahmen und die notwendigen Berechnungen muss der Eigentümer einen Energieberater für Baudenkmale beauftragen. Keine Vorgaben bestehen bezüglich des Transmissionswärmeverlusts. Allerdings muss der Sachverständige nachweisen, dass alle mit den Auflagen des Denkmalamtes zu vereinbarende Maßnahmen zur Reduzierung des Transmissionswärmeverlustes durchgeführt werden.

Erreicht das Denkmal aufgrund der umfangreichen Auflagen des Denkmalamtes auch den Zielwert von 160 Prozent nicht, kann der Eigentümer trotzdem eine Förderung erhalten. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass er alle technisch möglichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung am Gebäude hat vornehmen lassen.

Umwandlung historischer Gebäude in Wohngebäude
Möchte der Bauherr ein zuvor nicht für Wohnzwecke genutztes historisches Gebäude in ein energieeffizientes Wohngebäude umwandeln lassen, kann er Fördermittel des Programms “Energieeffizient Bauen” in Anspruch nehmen. Während ein geförderter Neubau mindestens dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 70 entsprechen muss, gilt jedoch bei Baudenkmalen eine Ausnahme. Der Bauherr kann auch dann einen Antrag stellen, wenn das Gebäude die Anforderungen zum KfW-Effizienzhaus 70 nicht erreicht, sich aber gutachterlich nachweisen lässt, dass alle baulichen Maßnahmen zur Erreichung dieses Standards unternommen wurden. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass Baumaßnahmen an Denkmalen oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz aufgrund der gesetzlichen oder kommunalen Auflagen manchmal nur eingeschränkt möglich sind.

Fördermittel
Für die Sanierung eines Baudenkmals oder erhaltenswerter Bausubstanz kann der Eigentümer bei der KfW-Bank einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit aufnehmen. Lässt er Einzelmaßnahmen vornehmen, beträgt der maximale Darlehenssumme 50.000 Euro pro Wohneinheit. Außerdem erhält der Kreditnehmer einen Tilgungszuschuss von 2,5 Prozent des zugesagten Darlehens, wenn für das Gebäude nach Abschluss der Arbeiten das geförderte KfW-Effizienzhaus-Niveau sowie die plangemäße Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen werden. Über das Programm “Energieeffizient Bauen” stellt die KfW-Bank ebenfalls 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Für alle Darlehen sind Zinsbindungszeit von 8, 10, 20 oder 30 Jahren möglich. Einen Förderantrag stellen können sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter, erfolgen muss dies vor Beginn der Baumaßnahmen.

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Autorenprofil: Baufi24

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