Verfahrensfehler im Fall Kim Schmitz- erhält der Megaupload Gründer sein Geld zurück?

März 20 12:05 2012 Print This Article

Verfahrensfehler im Fall Kim Schmitz- erhält der Megaupload Gründer sein Geld zurück? FLIP4NEW, Friedrichsdorf, 20.03.2012 (www.flip4new.de)Flip4new
Megaupload-Boss Kim Schmitz hat wieder gut lachen. Der vor rund zwei Monaten festgenommene Internet-Millionär ist nicht nur mittlerweile wieder auf freiem Fuß, sondern könnte auch sein gesamtes beschlagnahmtes Vermögen zurück bekommen. Grund: Polizei und Staatsanwaltschaft haben bei der Beschlagnahme einen banalen Fehler begangen.

Der zurzeit in Neuseeland ansässige Schmitz war im Januar zusammen mit mehreren Mitarbeitern nach einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland festgenommen worden. Damals wurden unter anderem auch Konten und Luxusautos im mehrstelligen Millionenwert sichergestellt.
Nach geltendem neuseeländischem Recht hätte man Schmitz eine Gelegenheit einräumen müssen, gegen die Beschlagnahmung von Konten, Bar-Vermögen und Luxus-Autos Einspruch einzulegen, bevor ein Gericht selbige anordnet. Stattdessen haben die Staatsanwaltschaft und Polizei eine für Verfahren wie gegen Schmitz nicht zulässige Vorgehensweise gewählt, bei der das Gericht die Beschlagnahmung ohne vorherige Anhörung anordnen konnte.

Auf Grund dieses Fehlers erklärte die zuständige Richterin Judith Potter die erfolgte Beschlagnahmung als nichtig und rechtlich unwirksam.
Schmitz sei die Möglichkeit genommen worden, sich ausreichend zu verteidigen. Ob er sein Vermögen tatsächlich zurückbekommt, ist noch nicht entschieden.
Anders als beispielsweise in den USA führt ein Verfahrensfehler in Neuseeland nämlich nicht zwangsläufig zur Aufhebung eines Beschlusses. Vielmehr muss die Verteidigung nun beweisen, dass Polizei und oder Staatsanwaltschaft absichtlich einen falschen Antrag gestellt haben, da ein simpler Fehler wohl keine rechtlichen Konsequenzen hätte. Doch wie auch immer die Angelegenheit ausgehen mag: Die neuseeländische Presse spart nicht mit Spott über ihre unfähigen Strafverfolgungsbehörden.

Schmitz’ Anwälte fordern die sofortige Herausgabe der mehr als hundert Millionen Dollar sowie aller weiteren beschlagnahmten Besitztümer ihres Mandanten. Paralell dazu inszeniert sich der 38jährige als Justizopfer. Nach seiner Haftentlassung im März beschuldigte er die Regierungsinstitutionen der Folter und prangerte die unmenschlichen Haftbedingungen an. ‘Sie gaben uns nicht mal die nötigsten Dinge.’ In einem Interview verglich er die Vorwürfe gegen ihn mit George W. Bushs Argument für den militärischen Einsatz im Irak: “Es ist irgendwie ähnlich mit den Massenvernichtungswaffen im Irak, wissen Sie? Wenn man jemandem nachstellen will und man ein politisches Ziel hat, wird man alles sagen, was gesagt werden muss. Das sind alles Erfindungen und Lügen.”

Schmitz weiterhin auf Kaution frei
Die neuseeländische Polizei hatte Schmitz auf Betreiben des US-Justizministeriums am 19. Januar in seiner Villa außerhalb von Auckland verhaftet. Nach seiner Festnahme wurde ein Großteil seines Besitzes beschlagnahmt, darunter Luxusautos und Bargeld in Millionenhöhe. Die USA werfen ihm unter anderem organisierte Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen, Geldwäsche und Piraterie mit einem Schaden von einer halben Milliarde Dollar vor. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen.
Anfang des Monats beantragten die Vereinigten Staaten offiziell die Auslieferung von Kim Schmitz. Er soll zusammen mit Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato an die US-Justiz überstellt werden. Zwei Wochen vorher war Schmitz überraschend auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seitdem steht er unter Hausarrest und darf sich außer in einem Notfall nicht weiter als 80 Kilometer von seinem Anwesen in Neuseeland entfernen.
Schmitz hat bereits eine lange Karriere als umstrittener Unternehmer mit aufwendigem Lebensstil hinter sich. Seine Liste von Künstlernamen umfasst Kimble, Kimvestor und Kim Dotcom. Einen deutlichen Dämpfer musste er hinnehmen, als er 2002 wegen Insiderhandels mit Aktien von Letsbuyit.com vom Amtsgericht München zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt wurde.

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