Der Kindergarten Spielwiese für Bund, Länder und Gemeinden in Österreich

März 27 12:05 2012 Print This Article

BM Mitterlehner lässt bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards im Kindergarten erarbeiten ein längst fälliges Bundesrahmengesetz ist nicht in Sicht.

(NL/1223752733) Für den Kindergarten und damit für die erste außerfamiliale Bildungsinstitution hat der Bund keine Kompetenzen. Jedes Land hat sein eigenes Kindergartengesetz, in dem jene Rahmenbedingungen geregelt sind, die für die pädagogische Arbeit notwendig sind. Bis vor kurzem wurden auch die pädagogischen Ziele in den Ländern oder von einzelnen Trägervereinen festgelegt und vom Land bestellte Kindergarten-InspektorInnen waren alleinig für die Überprüfung der pädagogischen Qualität im Kindergarten verantwortlich. Das hat sich in den letzten Jahren geändert.

Die Bundesregierung unter der Federführung von Bundesminsterin Schmied und Staatssekretärin Marek begann 2008 mit der Umsetzung jener Maßnahmen, die auf EU-Ebene zum quantitativen und qualitativen Ausbau der elementaren Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen festgelegt wurden: dem raschen Ausbau von Kindergartenplätzen zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf und der bundesweiten Festlegung von Bildungsaufgaben für den Kindergarten.
Es wurden die verpflichtende Sprachförderung, das verpflichtende Kindergartenjahr und ein bundesweit gültiger BildungsRahmenplan zwischen Bund und Ländern vereinbart. Meilensteine in der österreichischen Bildungspolitik.
Dafür musste der mühsame Weg über sogenannte §15a-Vereinbarungen, die mit jedem Bundesland einzeln verhandelt und beschlossen werden müssen, gegangen werden. Insgesamt 5 (!) Ministerien und Staatssekretariate waren und sind in unterschiedlicher Intensität für das Zustandekommen bundesweit gültiger Gesetze für den Kindergarten verantwortlich.

Gemeinden und Länder lassen sich nicht gerne vergleichen

Diese bundesländerübegreifende Vorgangsweise hatte einen für manche unerwünschten Nebeneffekt: erstmals kamen damit die riesigen Unterschiede zwischen den Bundesländern und teilweise auch zwischen Gemeinden und einzelnen Trägervereinen deutlich zu Tage.
Unterschiede bei den Platzangeboten vor allem für Unter Drei-Jährige, bei den täglichen und jährlichen Öffnungs- und Schließzeiten, bei der Mitwirkung/Mitbestimmung von Eltern, bei der Entlohnung und den Vor- und Nachbereitungszeiten der PädagogInnen, bei den Gruppengrößen ebenso wie beim PädagogInnen-Kinder-Schlüssel und nicht zuletzt bei der Qualifikation des gesamten Personals.

BildungsRahmenPlan vorhanden Rahmenbedingungen fehlen

Ein weiterer Hemmschuh zur Entwicklung des Kindergartenbereiches ist die Zuständigkeit von mindestens 2 Ministerien. Für die pädagogische Arbeit und für die Ausbildung der PädagogInnen ist das BM:UKK zuständig. Für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und für eine bundesweite Angleichung der Rahmenbedingungen das BM:WFJ. Sehr kompliziert und wenig sinnvoll! Es gibt einen BildungsRahmenplan aber die zur Qualitätssicherung notwendigen Rahmenbedingungen gibt es bislang nicht.

Es begann quer durch Österreich bei den Betroffenen zu rumoren.

Bei den PädagogInnen, die bundesweit über den Berufsverband gut organisiert sind, bei den ExpertInnen innerhalb der Plattform EduCare, die vehementer einzufordern begannen, dass Studienergebnisse und internationale Erfahrungen endlich auch in Österreich ernst genommen werden sollten, bei den Eltern, die erkannten, dass bei einer Übersiedlung von einem Bundesland in ein anderes die Öffnungszeiten, die Elternbeiträge und Vieles mehr ganz anders ist.
Die Trägervereinen kämpfen teilweise mit eklatanter Personalnot. Entstanden durch nach die Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres und dem notwendigen rasch erfolgten Ausbau der Kindergartenplätze bei gleichzeitig enorm gestiegenen Anforderungen an die pädagogische Arbeit durch die Sprachförderung und durch den BildungsRahmenPlan,
Der Ruf nach einer Qualitätsoffensive wurde immer lauter. Nach bundesweit einheitlichen und guten Bedingungen für Eltern, Kinder, PädagogInnen und Trägervereinen und nach der Eingliederung des elementaren Bildungsbereich in das Bildungsressort.

Wir brauchen ein Bundesrahmengesetz und nicht unverbindliche Empfehlungen

Die Bundesregierung hat reagiert und im Rahmen der Strategie LLL:2020 die Schaffung eines Bundesrahmengesetzes für Kindergärten als Basis für bundesweit gültige Standards bis 2014 beschlossen.
Diesbezügliche Anträge der Grünen und der SPÖ werden im Parlament jedoch seit Jahren vertagt. Wie erklärt sich das?
Vielleicht dadurch, dass für den elementaren Bildungsbereich unterschiedliche Ministerien zuständig sind und der Kindergarten wie die sprichwörtliche heiße Kartoffel hin und her geschupft wird.

Jetzt ist Bundesminister Mitterlehner am Zug.

Er muss – weil das in der §15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kindergartenplätze mit den Ländern so vereinbart wurde – bundesweit gültige Empfehlungen über Mindeststandards in der Kinderbetreuung ausarbeiten.
Keine leichte Arbeit – Konflikte mit den Ländern und Gemeinden sind vorprogrammiert.
So wählt Minister Mitterlehner offensichtlich den Weg des geringsten Widerstandes.
Um nicht in den Verdacht zu kommen, allzu viel an den bestehenden Ländergesetzen verändern zu wollen, beauftragt er MinisterialbeamtInnen, sich mit BeamtInnen aus den Bundesländern zusammenzusetzen, um bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards in der Kinderbetreuung zu erarbeiten.
In einem Schreiben von Minister Mitterlehner an die Plattform EduCare liest sich das dann so: In die Beratungen sind nur die Vertragspartner der genannten Vereinbarung einbezogen.

und wieder werden die Vorschläge der Betroffenen ignoriert und die Qualität der elementaren Bildungseinrichtungen bleibt weiterhin auf der Strecke.

Jahrelang haben sich die Plattform EduCare und der Berufsverband der Kindergarten-und HortpädagogInnen dafür eingesetzt, dass ein Bundesrahmengesetz für das elementare Bildungswesen verabschiedet wird. Zum einen, um gleiche Rahmenbedingungen für ganz Österreich zu schaffen, zum anderen aber um jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die zur Sicherung der pädagogischen Qualität notwendig sind.
Am 1. März 2012 wurde im Parlament bei der 1. Sitzung des Ausschusses, der sich mit den Forderungen des Bildungsvolksbegehrens beschäftigt, einhellig von allen Parteien ein Bekenntnis abgelegt, das elementare Bildungswesen bundesweit zu organisieren und die Ausbildung aller PädagogInnen auf tertiäres Niveau anzuheben, um die Ungleichheiten zwischen den pädagogischen Berufen zu beseitigen.
Tenor von allen Parteien war, dass der elementare Bildungsbereich endlich die ihm zustehende Bedeutung erlangen sollte.

Das alles interessiert Herrn Minister Mitterlehner offensichtlich nicht.
Der elementare Bildungsbereich duldet keinen Dilettantismus mehr!

Der zuständige Minister brüskiert mit dieser Vorgangsweise
* die elementarpädagogischen ExpertInnen aus Forschung und Praxis,
* den besonderen Ausschuss zur Behandlung des Bildungsvolksbegehrens,
* Anträge von SPÖ und GRÜNEN,
* Diskussionen im Familienausschuss,
* Empfehlungen der ExpertInnengrupe PädagogInnenbildung NEU ,
* die ArbeitgeberInnen

Wir lassen uns das nicht gefallen, Herr Minister Mitterlehner, und fordern Sie auf, mit uns zu reden, mit uns an einem Bundesrahmengesetz zusammenzuarbeiten!

Siehe dazu:
* Entschließungsantrag der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde betreffend Bundeskompetenz Elementarpädagogik, 08.03.2012 – “>http://www.plattform-educare.org/2012/imfname_245816.pdf
* Schreiben der Plattform EduCare an den Familienausschuss des Österreichischen Nationalrates – “Bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für Kinderbetreuung”, 12.03.2012 – “>http://www.plattform-educare.org/2012/Schreiben an den Familienausschuss.pdf
* Gegenüberstellung der Papiere der SPÖ (2006) und GRÜNEN (2009) zur verfassungsmäßigen Neuregelung des Elementarbildungswesens und zu einem “Grundsatzgesetz” über die Neuordnung der Rahmenbedingungen für Elementarbildungseinrichtungen in Österreich – “>http://www.plattform-educare.org/Kindergartengesetz gruene vs. spoe.htm
* Schreiben der Plattform EduCare an Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner – “Elementarpädagogik; Bundesverfassungs- und Bundesrahmengesetz für Elementarbildungseinrichtungen”, 15.03.2012 – “>http://www.plattform-educare.org/2012/Schreiben an BM Mitterlehner.pdf
* Stellungnahme der Plattform EduCare für eine rasche Änderung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den vorschulischen Bildungs- und Betreuungsbereich – “>http://www.plattform-educare.org/Schreiben an Parlamentsparteien.doc
* Grundlagen für ein Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in elementaren und außerschulischen Bildungseinrichtungen (dzt. bekannte Fassung der Plattform EduCare) – “>http://www.plattform-educare.org/bundesrahmengesetz.htm
* Auszugsweise Darstellung der 1. Sitzung des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegehrens Bildungsinitiative – “>http://www.plattform-educare.org/2012/2012 03 01 – Besonderer Ausschuss – Auszugsweise Darstellung.pdf
* PädagogInnenbildung NEU – Die Zukunft der pädagogischen Berufe, Empfehlungen der Vorbereitungsgruppe Juni 2011, im Auftrag von bm:ukk und bmwf – “>http://www.plattform-educare.org/2012/pbneu_endbericht.pdf
* LehrerInnenbildung NEU. Die Zukunft der pädagogischen Berufe. Die Empfehlungen der ExpertInnengruppe. Endbericht März 2010. Im Auftrag von bm:ukk und bmwf – “>http://www.plattform-educare.org/2012/labneu_endbericht.pdf
* Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich – LLL:2020, Regierungspapier, Juli 201
* ÖDKH Presseaussendung, Familienminister Mitterlehner übergeht die elementarpädagogische Community: Überheblichkeit, Inkompetenz oder Ignoranz?, 26.03.2012

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

Kontakt:

Heidemarie Lex-Nalis
Krausegasse 7a/10
1110 Wien
heide.lex-nalis@plattform-educare.org

http://www.Plattform-EduCare.org

view more articles

About Article Author