Schnellere Auskünfte von Krankenkassen

April 16 13:34 2012 Print This Article

Neues Verfahren des IZS vereinfacht und beschleunigt die Einholung von Auskünften bei Krankenkassen für Zeitarbeitsunternehmen

München, 16.04.2012 – Das IZS Institut für Zahlungssicherheit hat Anfang April ein neues Verfahren eingeführt, um für Zeitarbeitsunternehmen die Einholung von Auskünften bei Krankenkassen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Davon profitieren sowohl Zeitarbeitsfirmen und deren Kunden als auch die Krankenkassen.

Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, benötigen aufgrund ihrer Subsidiärhaftung für Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e SGB IV) regelmäßig verlässliche Auskünfte, ob ihre Zeitarbeitsunternehmen Beitragsrückstände bei Krankenkassen haben. Denn geht ein Zeitarbeitsunternehmen pleite, haftet der Entleihbetrieb für eventuell noch nicht gezahlte SV-Beiträge.

Bislang haben Zeitarbeitsfirmen hierzu selbst Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei einigen Krankenkassen angefordert und diese an ihre Kunden und Interessenten weitergeleitet bzw. auf ihren Websites veröffentlicht, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Seit Februar 2012 kann diese laufende Abstimmung mit den Krankenkassen an das IZS Institut für Zahlungssicherheit ausgelagert werden. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis holt IZS jedoch nicht nur Auskünfte bei einigen ausgewählten Kassen ein, sondern bei allen, an die Beitragsnachweise abgegeben wurden. Die Überprüfung erfolgt monatlich, die Prüfergebnisse werden kostenlos abrufbar auf dem IZS-Webportal www.izs-institut.de bereitgestellt. Durch diese Vorgehensweise lässt sich das Subsidiärhaftungsrisiko eines Entleihers erheblich reduzieren, da ihm nun sowohl vollständige als auch laufend aktualisierte Informationen über das Zahlverhalten seiner Zeitarbeitsunternehmen vorliegen.

Anfang April hat IZS nun das sogenannte “vereinfachte Auskunftsverfahren” eingeführt, das es Krankenkassen ermöglicht, einfacher und schneller als bisher Auskunft zu erteilen, ob Beitragsrückstände bestehen. Eine Auskunft wird dabei nicht mehr in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, sondern erfolgt über ein einfach zu bearbeitendes Standard-Formular. “Unser neues Verfahren wird schon jetzt von der Mehrzahl der Krankenkassen umgesetzt”, freut sich Christian Marchsreiter, Geschäftsführer des IZS.

Krankenkassen können Auskünfte für mehrere Zeitarbeitsfirmen jetzt zentral über einen Sachbearbeiter und in einem Arbeitsgang erstellen. Dadurch reduziert sich der interne Verwaltungsaufwand ganz erheblich. “Wir erhalten Auskünfte jetzt deutlich schneller und vollständiger als bisher”, so Marchsreiter. “Sehr zur Freude unserer Zeitarbeitsunternehmen und deren Kunden.”

Das IZS Institut für Zahlungssicherheit ist ein unabhängiges Service-Institut und überprüft regelmäßig, ob angeschlossene Zeitarbeitsunternehmen die gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich pünktlich und vollständig abgeführt haben. Die Auskünfte aller Krankenkassen werden auf dem IZS-Webportal www.unbedenklichkeitsbescheinigung.de veröffentlicht und monatlich aktualisiert. Das Portal ist frei zugänglich und kann kostenlos genutzt werden. Vom IZS-System profitieren alle Beteiligten, denn es schafft einerseits mehr Transparenz und Sicherheit, andererseits werden Aufwände und Haftungsrisiken reduziert.

Zeitarbeitsfirmen bieten ihren Kunden über das IZS-Portal optimalen, zeitgemäßen Kundenservice und fördern durch freiwillige Transparenz das Vertrauen in die Geschäftsbeziehung. Außerdem reduzieren sie den Aufwand für die Abstimmung mit den Krankenkassen sowie die Bearbeitung von Kundenanfragen auf nur noch einen Klick pro Monat in der Lohnbuchhaltungssoftware.

Kunden von Zeitarbeitsfirmen können sich über IZS jederzeit selbst online über die Zuverlässigkeit ihrer Geschäftspartnern hinsichtlich der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen informieren und dazu aktuelle wie auch historische Auskünfte aller Krankenkassen einsehen. Die angebotenen Informationen sind vertrauenswürdig, da diese von IZS als neutraler Clearingstelle verarbeitet und bereitgestellt werden. Unternehmen, die regelmäßig Updates zu ihren Zeitarbeitsfirmen benötigen, erhalten über den kostenlosen IZS-Infoservice jeden Monat automatisch aktualisierte Auskünfte aller Krankenkassen per E-Mail. So erfahren Entleihbetriebe frühzeitig, wenn Beitragsrückstände bestehen und können sofort handeln, um finanzielle Nachteile aus ihrer Subsidiärhaftung zu vermeiden.

Kontakt:
IZS – Institut für Zahlungssicherheit GmbH
Kerstin Mutzel
Am Stockerfeld 2b
82205 Gilching
+49 (0)8105 – 2080000

http://www.izs-institut.de
presse@izs-institut.de

Pressekontakt:
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