Mit der Hundeoperationsversicherung für den Hund vorsorgen

April 26 15:01 2012 Print This Article

Umfangreiche Leistungen für den Fall einer Operation bietet die Hunde-OP-Versicherung

Hunde genießen in der Regel ein langes Leben. Da kann es im Laufe dieser Zeit hin und wieder mal dazu kommen, dass durch Krankheit oder eine Verletzung ein Tierarztbesuch unverzichtbar ist. In schwierigen Fällen muss der Hund sogar operativ behandelt werden, wenn es darum geht, die Gesundheit wieder herzustellen oder das Leben des Hundes zu retten. Oftmals ist das für den Hundehalter mit hohen, teilweise vierstelligen Koten verbunden. Um sich vor dem Kostenrisiko zu schützen, bieten viele Versicherer die Hunde-OP-Versicherung an, damit die Rechnung beim Tierarzt ohne Schwierigkeiten bezahlt werden kann.

Die Hunde-OP-Versicherung ist, anders als die Hundekrankenversicherung, ein reiner Operationskostenschutz. Wenn ein Eingriff unter Narkose durchgeführt werden muss, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Eingriff.

In Deutschland können Hundehalter im Wesentlichen auf fünf Gesellschaften zurückgreifen, die eine Hunde-OP-Versicherung anbieten. Dazu gehört die AGILA, die Allianz, die AXA, die Helvetia und die Uelzener. Hier die wesentlichen Unterschiede auf einen Blick:

Aufnahmealter zur Hunde-OP-Versicherung: Die AGILA hat in diesem Bereich kein Mindestalter für Hunde vorgesehen, die anderen Gesellschaften versichern Hunde spätestens ab dem vollendeten 4. Lebensmonat.

Selbstbeteiligung: Bei der Allianz und der Helvetia werden 20 % Eigenanteil pro Leistungsfall fällig, bei der Uelzener ab dem 5. Lebensjahr des Hundes ebenfalls. Die AGILA und die AXA verzichten auf eine Eigenbeteiligung.

Kostenübernahme bei einer Operation: Die Uelzener und die AGILA übernehmen die Koten für einen operativen Eingriff ohne Höchstgrenze, bei den anderen Anbietern gibt es Begrenzungen. Diese reicht von 600 Euro pro Operation bis zu 3.000 Euro Erstattung pro Kalenderjahr.

Eingriffe unter Teilnarkose: Alle Anbieter der Hunde-OP-Versicherung übernehmen die Kosten für den Eingriff auch dann, wenn dieser unter Teilnarkose durchgeführt wurde.

Übernahme von Unterbringungskosten in der Tierklinik: Hier verzichtet die AGILA auf die zeitliche Begrenzung, bei den anderen Anbietern werden die Kosten für die Unterbringung bis maximal 15 Tage nach der Operation übernommen.

Erstattung nach der Gebührenordnung der Tierärzte: Die Kostenübernahme bis zum zweifachen Satz ist Standard in der Hunde-OP-Versicherung. Die AGILA erstattet sogar bis zum dreifachen Satz, ebenso die Helvetia bei Notfällen.

Auslandsschutz: Bei der Uelzener wird das Kostenrisiko für eine Operation europaweit abgedeckt, bei den anderen Anbietern gilt diese Deckung weltweit. Dabei sind zeitliche Beschränkungen zu berücksichtigen.

Wartezeit: In der Regel gilt eine Wartezeit von 30 Tagen, bei Unfall verzichten manche Gesellschaften auf die Wartezeit.

Bildquelle: Monika Wiesniewski, fotolia.com

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