Oberlandesgericht Düsseldorf Unfallschadenrecht – Personenschadenrecht – OLG Düsseldorf, Az. I 23 U 197/10

Mai 03 21:05 2012 Print This Article

Oberlandesgericht Düsseldorf Unfallschadenrecht – Personenschadenrecht – OLG Düsseldorf, Az. I 23 U 197/10
Trümmerfraktur des rechten Sprunggelenks und Wirbelsäulenstauchung nach 6-Meter-Sturz vom Dach, OLG Düsseldorf, Az. I 23 U 197/10

Chronologie:
Der Kläger ist anlässlich seiner Tätigkeit als Schornsteinfeger von einer durchrosteten Sicherheitsleiter sechs Meter tief auf ein Garagendach gefallen und erlitt dabei erhebliche Gesundheitsschäden, u.a. eine Pilon tibiale Trümmerfraktur des rechten Sprunggelenks und Stauchung der Wirbelsäule. Seinem Beruf als Schornsteinfeger kann er seit dem Sturzunfall nicht mehr nachgehen.

Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage gegen die Hausverwaltung zunächst als unbegründet abgewiesen (Az. 14d O 161/07). Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Die Prozessvertreter des Klägers Ciper & Coll. trugen vor, dass es zu den Sorgfalts- und Obhutspflichten der Hausverwaltung gehört habe, den Schornstein auf dem Dach unfallsicher zugänglich zu machen, was nicht der Fall war. Dieser Auffassung ist der OLG-Senat gefolgt und regte einen Vergleich an, den beide Parteien akzeptierten. Die Vergleichssumme liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Immer wieder ist festzustellen, dass Untergerichte Beweisaufnahmen nicht mit der notwendigen Qualität vornehmen. Dann ist der Betroffene genötigt, Rechtsmittel zum höheren Gerichtszug einzuleiten, so wie hier. Ciper & Coll., die Anwälte für Schmerzensgeld – bundesweit, haben in Berufungssachen oftmals Erfolg. Qualifizierte OLG-Senate geben vielfach schon in der Ersten Mündlichen Verhandlungen zu erkennen, daß das Untergericht wichtige Punkte unberücksichtigt gelassen haben, die für die Entscheidungsfindung von erheblicher Relevanz sind. In Einzelfällen äußern die Obergerichte auch, eine Entscheidung sei “nicht brauchbar” und verweisen den Rechtsstreit dann zurück an das Untergericht. Das entspricht im Grunde einem Lehrer, der seinem Schüler sagt, seine Hausaufgaben nochmals neu zu schreiben. Bedenklich sind die untergerichtlichen Entscheidungen vor allen dann, so Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper, LLM, Sachbearbeiter in der vorliegenden Sache, wenn es um Personenschäden geht, die für den Betroffenen von existenzieller Bedeutung sind. Der OLG-Senat liess in der vorliegenden Sache keinen Zweifel daran offen, dass die Hausverwaltung für die beim Kläger entstandenen Schäden aufzukommen hat und bestätigte damit einmal mehr die Rechtsauffassung von Ciper & Coll.

Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14

40213 düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

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