Neuerung im Steuerrecht: Zinseinkünfte aus den USA werden ab 2013 automatisch an US-Finanzbehörden gemeldet

Mai 11 13:45 2012 Print This Article

(Dresden, 09. Mai 2012) Ab dem 1. Januar 2013 müssen US-amerikanische Banken Zinseneinkünfte von Nichtamerikanern automatisch an die Finanzbehörden der Vereinigten Staaten melden. Dies betrifft aber nur Personen aus Ländern, mit denen die USA ein Informationsaustauschabkommen unterhält, wie beispielsweise Deutschland, Schweiz oder Österreich.

(Dresden, 09. Mai 2012) Ab dem 1. Januar 2013 müssen US-amerikanische Banken Zinseneinkünfte von Nichtamerikanern automatisch an die Finanzbehörden der Vereinigten Staaten melden. Dies betrifft aber nur Personen aus Ländern, mit denen die USA ein Informationsaustauschabkommen unterhält, wie beispielsweise Deutschland, Schweiz oder Österreich.

Diese Neuerung bedeutet, dass Kapitaleinkünfte, die in den USA erzielt werden, über den Umweg des Datenaustauschs mit den USA den hiesigen Finanzämtern mitgeteilt werden können. Deutsche Steuerzahler, die Zinseinkünfte beispielweise in der USA in ihrer deutschen Steuererklärung nicht angeben, müssen nun damit rechnen, dass das Finanzamt nachfragt.

Welche Konsequenzen das für Personen mit US-Einkünften hat, weiß Certified Public Accountant Achim Weber, der in Dresden und Chicago eine Fachkanzlei für US-amerikanisches Steuerrecht unterhält. Die Kanzlei berät in Fragen der sogenannten Compliance, der Bereitschaft der Bürger und Unternehmen, geltendes Steuerrecht freiwillig und korrekt zu befolgen. Notwendige Formulare, welche die betroffenen Anleger ausfüllen müssen, werden von der Fachkanzlei beim Internal Revenue Service und/oder anderen Behörden der USA eingereicht.

Die Leistungen der in Chicago und Dresden ansässigen Fachkanzlei für US-amerikanisches Steuerrecht Achim Weber richten sich an US-Staatsbürger und Green Card Besitzer, Personen mit Einkünften aus den USA und Unternehmen mit Niederlassungen in den USA sowie an Gründer. Das Angebot erstreckt sich von der klassischen Erstellung der privaten oder geschäftlichen Steuererklärung nach US-Steuerrecht über die Steuerplanung, steuerliche Beratung bei geplanten Investitionen, Gründung von Niederlassung oder Existenzen bis hin zur Für Investoren in den USA ist die Kanzlei als zertifizierter Agent zur Beantragung einer persönlichen US-Steuernummer zugelassen.

Kontakt:
Achim Weber ? Certified Public Accountant
Achim Weber
Bautzner Landstraße 29
01324 Dresden
info@weber-cpa.com
+49 351-2655-3781
http://www.weber-cpa.com

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