Gebäudeversicherung: Schutz bei Blitz, Donner und Sturm

Juni 20 14:16 2012 Print This Article

Die Sommerzeit ist auch Unwetterzeit. Das bedeutet hohe Kosten für die Gebäudeversicherung. Wie können Sie Ihren Schutz noch verbessern? Wir geben Ihnen hierzu einige Tipps.

Bisher hat uns die Sommerzeit noch nicht mit viel Sonne verwöhnt, im Gegenteil: Regenschauer und Stürme waren die häufigsten Wetterboten im Laufe dieses Monats. Das lässt hoffen, dass noch mit sonnigen Aussichten zu rechnen ist. Aber Unwetter prägen trotz alledem den Sommer, schwere Stürme mit Gewitter, Regen und Hagel sind keine Seltenheit mehr. Viel Arbeit kommt auf die Gebäudeversicherung zu.

Als Hauseigentümer sind Sie mit der Gebäudeversicherung gegen die Folgen eines Blitzeinschlages geschützt, wenn es zu einem Brand kommt. Führt der Blitzeinschlag aber in der unmittelbaren Nähe des Hauses zu Überspannungsschäden an an technischen Einbauten, muss die Gebäudeversicherung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen dafür noch nicht zahlen. Erst wenn Sie separat den Versicherungsschutz erweitern (Klausel 7160 Überspannungsschäden), besteht auch Versicherungsschutz, wenn durch die überhöhte Spannung z. B. der Motor vom Fensterrollo oder die Heizungssteuerung zu Schaden kommt.

Wenn es heftig stürmt, sind Sie im Rahmen der Gebäudeversicherung ausreichend abgesichert. Kommt es zu Windgeschwindigkeiten von mehr als 63 km/h (Windstärke 8), dann übernimmt die Gebäudeversicherung die Schäden am Haus, wenn das Dach teilweise abgedeckt wird oder ein Baum auf den Hausgiebel stürzt. Abgesichert darüber sind auch Nebengebäude wie Garage oder Gartenhaus. Wer hingegen auch noch die Kosten für die Entsorgung eines umgestürzten Baumes mit abgesichert haben möchte, muss die Klausel 7363 Bewegungs- und Schutzkosten mit einschließen.

Starke Regenfälle sorgen oftmals für überschwemmte Keller, auch wenn ein Rückstauventil vorhanden ist. Irgendwann kann die Kanalisation die Wassermassen bei einem schweren Unwetter nicht mehr aufnehmen und das Wasser drückt in den Keller. Dieses Schadensereignis fällt unter den Begriff Überschwemmung – diese ist aber nur im Rahmen der Elementarversicherung abgedeckt. Die reine Gebäudeversicherung übernimmt keine Schäden, die durch eine Überschwemmung verursacht werden.

Tritt der Schadensfall ein, informieren Sie umgehend Ihre Gebäudeversicherung oder Elementarversicherung. Dazu sind Sie nach den Versicherungsbedingungen verpflichtet. Bei einer von Ihnen zu spät abgegebenen Schadensmeldung kann die Versicherung die Schadensregulierung mindern. Sprechen Sie mit der Versicherung die weitere Vorgehensweise ab. In der Regel müssen Sie die Schadensstelle unverändert lassen, damit ein Gutachter oder Sachverständige den Schaden konkret bewerten kann. Wenn das nicht möglich ist, sollten Sie den Schaden mit der Kamera in Bildern festhalten. Sie können aber Maßnahmen zur weiteren Schadensbegrenzung treffen. Dichten Sie provisorisch das Dach oder beschädigte Fenster ab, damit bei weiteren Regenfällen im Laufe des Folgetages nicht noch mehr Schaden entsteht. Nehmen Sie einmal das letzte Unwetter zum Anlass und überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Ist wirklich alles ausreichend abgesichert?

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