Nur “Last Minute” oder wirklich ein Schnäppchen?

Juli 17 10:13 2012 Print This Article

ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 17.07.2012

Die Reisewelle rollt wieder. In den meisten Bundesländern sind die Sommerferien im vollen Gange. Reisewillige – auch kurz Entschlossene – versucht die Tourismusbranche nun wieder vermehrt mit Last Minute Reisen zu ködern. Urlauber hoffen hier, Schnäppchen machen zu können, denn gemeinhin geht man davon aus, dass Reisen “in allerletzter Sekunde” günstiger sind als langfristig im Voraus gebuchte. Doch nicht hinter jedem Last Minute Angebot steckt auch ein wirklicher Preisvorteil. ARAG Experten berichten über Tücken des “schnellen Glücks”.

Kurzfristig günstig
Last Minute Angebote zeichnen sich vor allen Dingen durch zwei Merkmale aus: die Reise kann erstens erst unmittelbar vor Reisebeginn gebucht werden, nämlich 2 Wochen im Voraus, und ist dadurch zweitens günstiger als ein vergleichbares Angebot. Reisewillige auf der ganzen Welt spekulieren auf diesen Preisnachlass und schlagen, wenn sich die Gelegenheit bietet, oft unbedacht zu. Dabei gilt gerade bei Last Minute Angeboten, dass ein Preisvergleich viel Geld sparen kann.

Etikettenschwindel auf die Schnelle
In den letzten Jahren hat sich nämlich gezeigt, dass Reiseanbieter verstärkt dazu übergegangen sind, gängige Katalogangebote als Last Minute Schnäppchen zu verkaufen. Am ursprünglichen Preis der Reise ändert sich nichts, lediglich die Frist bis zum Antritt der Reise verkürzt sich drastisch. Die Verbraucherzentrale NRW rät deswegen eindringlich zur Prüfung des Last Minute Angebots. Ein Vergleich zum Originalpreis der Reise gibt Auskunft darüber, ob das Schnäppchen auch wirklich ein solches ist. Generell dürfen als “Last Minute” nur die Angebote bezeichnet werden, die nicht länger als 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden können und günstiger sind als das reguläre Angebot. Alles andere ist Etikettenschwindel.

Erst prüfen, dann buchen
Zudem sollten Reisende auch auf die Versicherung gegen Veranstalterpleiten achten, die auch bei Last Minute Reisen durch den so genannten Sicherungsschein nachgewiesen werden. Erst wenn dieser ausgehändigt wird, kann gefahrlos bezahlt werden. Auch die Bitte um eine ausführliche Angebotsbeschreibung kann vor Reue schützen. Denn nur so kann man am Urlaubsort wirklich beurteilen, ob alle versprochenen Leistungen auch erbracht werden und sich gegebenenfalls beschweren. Damit man der Last Minute Falle entgeht, raten ARAG Experten also zur eingehenden Prüfung des Reiseangebots.

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