Beitragserhöhung: PKV Wechsel sinnvoll

Juli 23 10:56 2012 Print This Article

Mit einem raschen Wechsel der PKV lassen sich laut Stiftung Warentest 500 Euro im Monat einsparen. Bereits zu Beginn des Jahres haben die Versicherer die Beiträge für eine private Krankenversicherung zum Teil bis zu 40 Prozent angehoben. Nun steht wieder die nächste Erhöhung an. Bereits zum Herbst 2012 planen die Versicherer die Beitragszahlungen anzuheben. Unter http://www.pkv-testsieger.org/ erfahren Sie, wie Geld eingespart werden kann.

Anbieter müssen günstigeren Tarif anbieten

Wer privat krankenversichert ist, hat das Recht auf einen Wechsel in einen günstigeren Tarif der PKV. Dabei können vor allem Versicherte im hohen Alter von einem Wechsel profitieren: Der Grund hierfür ist die gebildete Alterrückstellung, die mit hohen Zinserträgen einhergeht. Diese Altersrückstellung kann einfach zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden. Das hat die Stiftung Warentest in einem großen Test bekannt gegeben.

Stiftung Warentest: 500 Euro jeden Monat sparen

Aus einem großen Test der Warentester geht hervor, dass Kunden mit einem Wechsel bis zu 500 Euro im Monat einsparen können. Vor allem der Wechsel zum Basistarif ist hierbei für viele Kunden sehr interessant: Der Basistarif darf nicht mehr kosten als eine gesetzliche Krankenversicherung und muss dabei dieselben Leistungen enthalten wie der aktuelle Tarif beim Anbieter. Mit jeder Beitragserhöhung haben Verbraucher das Recht auf einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft.

Wechsel innerhalb der Gesellschaft für 50er

Mit 55 Jahren ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nahezu ausgeschlossen für die Versicherten. 50er können allerdings vor allem von einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft profitieren und viel Geld sparen, wie Verbraucherschützer mitteilen. Insbesondere die angesparte Altersrückstellung und die erzielten Zinsen spielen hierbei eine große Rolle. Diese Alterrückstellung wird bei einem Wechsel des Tarifes angerechnet. Das bewirkt für 50er, dass der neue Tarif um ein vielfaches günstiger wird.

PKV Wechsel in Basistarif: gleiche Leistungen, weniger Kosten

Alle Versicherer sind gesetzlich verpflichtet einen Basistarif anzubieten. Und dabei erhalten die Verbraucher die gleichen Leistungen, wie bei einer herkömmlichen PKV. Lediglich die anfallenden Kosten sind hierbei wesentlich geringer. Auch freiwillig Versicherte haben Anspruch auf den Wechsel in die Basistarif Krankenversicherung. Bis zum 55. Lebensjahr können alle Versicherten in den Basistarif wechseln. Dabei haben die Unternehmen die Pflicht zur Aufnahme aller Personen ohne eine Gesundheitsprüfung.

Anforderungen an einen Testsieger laut Finanztest

Laut Stiftung Warentest haben alle Testsieger einer PKV folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

– Freie Arzt- sowie Krankenhauswahl
– Chefarztbehandlung in einem Zweibettzimmer
– Transport zum Krankenhaus und zurück nach Hause (mindestens 100 km)
– Übernahme der Kosten für Zahnersatz von mindestens 65 Prozent
– 20 Behandlungen Physiotherapie (ambulant) in einem Jahr
– Übernahme der Heilmittelkosten von mindestens 75 Prozent

Private Krankenversicherung: Testsieger

Alle Testsieger hier.
In einem großen Test der Stiftung Warentest wurden die Testsieger der PKV ermittelt.
Testsieger private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter: Die Concordia Krankenversicherung sowie die Huk.

Testsieger private Krankenversicherung für selbstständige Männer: die Hallesche Versicherung mit einer sehr guten Bewertung.

Testsieger private Krankenversicherung für selbstständige Frauen: Die Huk-Coburg sowie die Alte Oldenburger.

Testsieger private Krankenversicherung für Angestellte: Ebenfalls die Huk-Coburg

Voraussetzungen für Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Einmal in die private Krankenversicherung gewechselt, ist die Rückkehr nicht all zu einfach. Wer bereits 55 Jahre alt ist, der hat kaum noch eine realistische Chance in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren. Einige Ausnahmen gibt es allerdings noch immer:
Sollten die Verdienste für die Dauer von mindestens einem Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, so ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Dabei haben die Versicherten in einem Arbeitnehmerverhältnis zu liegen. Zudem darf das 55. Lebensjahr nicht erreicht worden sein.

riester-rente.eu
Martin Lange
Paul-Oestreich Straße 06

13086 Berlin
Deutschland

E-Mail: redaktion@germanpolitics.org
Homepage: http://www.vergleich-pkv.info/
Telefon: 4917664279454

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