Die Eltern des geschädigten Kindes entschieden sich im Jahre 2003 für eine Hausgeburt. Anlässlich des Geburtsvorgangs traten schwerwiegende Komplikationen ein. Der notärztliche Rettungsdienst konnte nicht mehr rechtzeitig eingreifen und die erforderlichen Hilfsmaßnahmen ergreifen. Das Kind ist seither schwer gesundheitlich geschädigt: Es leidet an einer Tetraspastik, Epilepsie, geistig-körperlicher Entwicklungsverzögerung, ist nahezu blind und taub, muß über eine Dünndarmsonde ernährt und rund um die Uhr betreut werden. Ein vom Gericht bestellter fachmedizinischer Gutachter hat die Fehlerhaftigkeit der Behandlung bereits konstatiert, die Versicherung der Hebamme eine Regulierungsbereitschaft avisiert. Die Kläger erwarten eine Regulierung im Millionen-Euro-Bereich.
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