Seminarveranstaltung: Zwangsvollstreckung effektiv

November 07 16:01 2012 Print This Article

– das Zusammenspiel zwischen Strafrecht und Zivilrecht –

Immogain GmbH & Co. II KG ist ein anlegerorientiertes Berliner Immobilienunternehmen. Im Rahmen einer Schulungsveranstaltung mit dem Themenschwerpunkt: Zwangsvollstreckung effektiv, geleitet vom Geschäftsführer Frank Böhme, wurde das Zusammenspiel zwischen Strafrecht und Zivilrecht näher erläutert und den Teilnehmern die Zusammenhänge verdeutlicht. Für Geschäftsführer Frank Böhme und sein Team stellt jede einzelne Immobilie eine neue Herausforderung dar: “Erfolgreich am Markt kann eine Immobilie platziert werden, wenn nach den wirtschaftlich ethischen Regeln gehandelt wird. Leider lässt es sich aber nicht immer vermeiden, in rechtlichen Fragen die Gerichte zu bemühen. Mit dem Beschluss des Landgericht Berlin vom 22.05.2012 (27 O 284/12) haben wir z. B. im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, dass ein Dritter über uns Dinge behauptet, die aus unserer Sicht nicht korrekt sind.”
Zwangsvollstreckung – wie kommt es dazu?
Die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen z.B. der Hausverwaltung bzw. von Immobilieneigentümern gegenüber Dritten muss rechtlich begleitet werden. Während das zuständige Gericht ein Urteil fällt, muss dieses manchmal zwangsweise durchgesetzt werden. Wichtig ist dabei der Gerichtsvollzieher als Organ staatlichen Handels.
Vor diesem muss der Schuldner auch die eidesstattliche Versicherung ablegen und sein Vermögen offenbaren. Wer hier lügt landet vor dem Strafgericht.

Gemäß § 156 Strafgesetzbuch wird derjenige bestraft, der eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt.
Aber auch diejenigen, die Geld und Vermögen zur Seite schaffen, werden strafrechtlich belangt. Nach § 288 Strafgesetzbuch wird diese Vereiteln verurteilt.
Worum geht es?

Frank Böhme hierzu: “Es ist strafbar die Zwangsvollstreckung zu vereiteln; wenn jemand bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird er bestraft und haftet auf Schadenersatz. Auch ein Helfer kann bestraft werden und muss ebenfalls Schadenersatz zahlen. Diese Vorschrift ist heutzutage sehr wichtig im Rahmen von Zwangsvollstreckungen, weil diese häufig scheitern. Aus Erfahrung weiß man, dass die Schuldner Meister sind, in dem Verstecken von Vermögen, denn Not macht erfinderisch.”

Um besser verstehen und bildlich nachvollziehen zu können, erzählt Frank Böhme den Seminarteilnehmern folgende Geschichte: “Der Grundfall dieser Norm betrifft folgenden Fall: Der Dieb stiehlt der Großmutter einen wertvollen Ring. Großmutter klagt vor dem Amtsgericht und der Richter verurteilt den bösen Dieb den Ring zurückzugeben. Der Gerichtsvollzieher klingelt später im Auftrag der Großmutter bei dem Dieb, der allerdings den Ring in den Abfluss wirft, so dass der Gegenstand nicht mehr der Großmutter ausgehändigt werden kann. Das ist eine Straftat und führt zu Schadenersatz, so weit so klar, wer die Bösen sind.”
Ab wann gilt die Strafbarkeit?
Die Gerichte lassen aber auch die Strafbarkeit gelten für den Fall, dass der Richter noch nicht sein Urteil gesprochen hat. Also vor dem Gerichtsverfahren kann auch schon die Zwangsvollstreckung im Sinne der Vorschrift drohen. Es genügt, sagt bereits das Deutsche Reichsgericht, das z.B. die Großmutter demnächst zur zwangsweisen Durchsetzung der Ansprüche schreiten wird. Zum Bestandteil des Vermögens gehört alles, in das vollstreckt werden kann.

Der Täter und sein Helfer machen sich notfalls schadenersatzpflichtig.
“Immer wieder haben wir in unserer Branche mit Situationen der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen zu tun und manchmal sind einem nur die Hände gebunden, weil die Täter und eventuellen Helfer sich sehr geschickt winden und wenden können, womit man als Unternehmer nicht unbedingt immer rechnet”, erklärt Frank Böhme weiter und außerdem: Zitat “Wir sind bei den Beteiligten auf der Verkäuferseite nicht beliebt, um dies einmal gelinde auszudrücken. Selbstverständlich müssen und werden wir uns an die Auflagen des Gerichts halten. Wir können unsere Behauptungen beweisen und werden deshalb die IMMOGAIN GmbH & Co. II. KG Berlin in ein Klageverfahren zwingen. Wir möchten hier ausdrücklich klarstellen, dass wir unsere Informationen über die Beteiligten auf der Verkäuferseite grundsätzlich von Betroffenen, sich geschädigt fühlenden Erwerbern/Anlegern erhalten, die uns um Hilfe bitten/gebeten haben. Diesen Bitten kommen wir aufgrund unserer satzungemäßen Aufgaben selbstverständlich nach. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Auch wenn Sie positiv sind. Auch darüber könnten wir berichten. Informationen behandeln wir selbstverständlich auch gerne vertraulich.”
Dem Seminar folgte eine rege Diskussion und Erfahrungen wurden ausgetauscht und weiter diskutiert. Die Seminarteilnehmer gingen mit dem Wissen auseinander, dass man jedem nur vor den Kopf schauen kann und auch bei bester Menschenkenntnis, nie genau weiß, ob auch alles so ist wie es scheint, auf jeden Fall ist man nicht alleine Betroffen, es passiert immer wieder, dass Zwangsvollstreckungen durchgesetzt werden müssen. Umso besser, man kennt sich aus.

V.i.S.d.P.:

Herr Frank Böhme
Geschäftsführer

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

Wir von der ImmoGain sind Teil einer Unternehmensgruppe mit Sitz in Berlin. Wir sind ein anlegerorientiertes Immobilienunternehmen, das ihre Kernkompetenz in der Vermittlung und dem Verkauf von Eigentumswohnungen, Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern spezialisiert hat. Weitere Informationen zur Firma und dem Firmensitz unter: www.immogain.de

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