Tagesgeld-Vergleich: Weniger Zinsen ab Dezember 2012

November 19 19:03 2012 Print This Article

Zinskürzung bei der DKB – Freistellungsauftrag rechtzeitig zum Jahresende beantragen und ändern.

(NL/3269536397) Vergleich.info berichtet: Mit dem Dezember stehen auch die nächsten Zinskürzungen beim Tagesgeld vor der Tür. RaboDirect und DKB Bank haben bereits angekündigt, die Zinsen beim Tagesgeld anzupassen. Nichtsdestotrotz sollten Anleger immer darauf achten, dass der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt. Denn nur so können Sparer sichergehen, dass ihre Rendite nicht unnötig der Steuer zum Opfer fällt.

Die Deutsche Kreditbank Berlin (DKB) zahlt ab Dezember 2012 nur noch 1,30 Prozent Zinsen p.a. auf das Kreditkartenguthaben. Derzeit erhalten Kunden mit ihrer DKB-VISA-Card noch 1,55 Prozent Zinsen pro Jahr: http://www.vergleich.info/konto-karte/tagesgeld/dkb-cash-konto/ . Angesichts solider Zinsen, hoher Flexibilität und maximaler Sicherheit eignet sich das DKB-Cash Konto als clevere Tagesgeld-Alternative. Auch die Zinsen beim Internetkonto werden gekürzt, ab kommendem Monat gibt es statt der 0,50 Prozent nur noch 0,20 Prozent Zinsen pro Jahr. Egal, ob Tagesgeld-, Festgeld-, Kreditkarten- oder Girokonto wird das Guthaben verzinst, müssen Anleger auf ihre Erträge Kapitalertragssteuer abführen.

Freistellungsauftrag: Steuervorteile nutzen

Neben 25 Prozent Abgeltungssteuer fällt auch der Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer an. Abhängig von der Höhe der Zinsen kann vor allem bei hohen Anlagebeträgen ein nettes Sümmchen zusammenkommen, das ohne Freistellungsauftrag direkt beim Finanzamt landet. Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge weisen Kunden ihre Bank an, die Kapitalerträge vom Steuereinzug freizustellen.

Zwar können sich Anleger die zu viel gezahlten Steuern zurückholen, dies ist in der Regel allerdings am Jahresende im Rahmen der Einkommenssteuererklärung möglich. Jedem Sparer steht ein Steuerpauschbetrag von 801 Euro zu, bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich dieser auf 1.602 Euro. Der Freistellungsauftrag muss bei der kontoführenden Bank eingereicht werden. Werden Konten bei mehreren Kreditinstituten geführt, kann der Sparerpauschbetrag auch gesplittet und mehrere Freistellungsaufträge eingereicht werden. Mehr zum Thema Freistellungsauftrag findet sich im Ratgeber unter http://www.vergleich.info/ratgeber/lexikon/freistellungsauftrag/

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