TU Berlin: Kulturgut als Geisel?

November 27 13:55 2012 Print This Article

Rückforderungsansprüche aus Westdeutschland an die Museen der DDR – Forschungsarbeit aus der TU Berlin

Um es vor den Luftangriffen auf deutschem Gebiet während des Zweiten Weltkrieges zu schützen, brachten viele Privatpersonen, spätestens im Jahr 1943 ihr Kunst- und Kulturgut in Sicherheit. Banken und Museen, Schlösser, Gutshöfe und Bergwerke boten den Sammlungen vorerst Schutz. Auch die Museen hatten ihre Bestände ausgelagert. Nach Kriegsende und der Teilung Deutschlands forderten die Westdeutschen ihre Kunstgegenstände von den DDR-Museen zurück. Die Berliner Privatsammlung der Familie Bollert wurde zum Symbol für den deutsch-deutschen Kulturgutstreit.

Nach dem Zweiten Weltkrieg versuchten westdeutsche Museen und Privatpersonen ihre im Krieg verlagerten Kunstwerke, die sich nach der Teilung nun auf ostdeutschem Boden befanden, zurückzuerhalten. Der Mangel an diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten führte dazu, dass die meisten Rückforderungsansprüche von den zahlreichen involvierten DDR-Behörden, welche die Interessen von Außen-, Wirtschafts- und Kulturpolitik vertraten, abgelehnt wurden.

Katharina Hardt hat sich im Rahmen ihrer Masterarbeit am Fachgebiet Kunstgeschichte von Prof. Dr. Bénédicte Savoy mit mehreren Fallbeispielen auseinander gesetzt, unter anderem mit dem Fall der Berliner Familie Bollert, deren Privatsammlung bis zur Wiedervereinigung von den DDR-Behörden zurückgehalten wurde. Der Justizrat Gerhard Bollert (1870-1947) hatte von 1908 bis 1939 mehr als 250 Objekte erworben und eine der bedeutendsten Sammlungen von Bildwerken und Skulpturen aus der Renaissance und Spätgotik zusammengestellt. Zu den bekanntesten Werken gehörte Tilmanns Riemenschneiders Relief mit der Fußwaschung vom Münnerstädter Altar.

Während des Krieges verlagerte die Familie Bollert einige ihrer kostbaren Stücke auf die Burg Posterstein in Thüringen und nach Lohm in der Prignitz. Ein Viertel der Sammlung fiel Bombenangriffen zum Opfer. 48 Objekte wurden nach Kriegsende beschlagnahmt und als Leihgaben auf der Museumsinsel in Ostberlin untergebracht. Nach dem Tod von Gerhardt Bollert versuchten seine Erben, die im Jahr 1958 nach Westberlin geflüchtet waren, vergeblich die Sammlung zusammenzuführen. Die Herausgabe der Kunstwerke war von den zuständigen DDR-Behörden mit der Begründung verweigert worden, dass es kein Kulturabkommen zwischen den beiden deutschen Staaten gab, das eine Rückgabe der privaten Kunstgüter regelte.

Ein Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung brachte 1982 erstmals die Zurückhaltung von privatem Kunst- und Kulturgut aus Westdeutschland und Westberlin in den Museen der DDR öffentlich zur Sprache. Der Autor des Artikels war Peter Bloch, der damalige Direktor der Skulpturensammlung in Westberlin. Er bezeichnete die Zurückhaltung der privaten Sammlung Bollert als “Druckmittel der DDR” und machte deutlich, dass die Regierung der DDR versuchte, die Regierung der BRD zu einem Abkommen insbesondere unter Berücksichtigung der DDR-Interessen zu drängen. Auch in den westdeutschen Museen befanden sich Kunstgegenstände, die kriegsbedingt verlagert wurden und nun in die ostdeutschen Museen zurückkehren sollten. Die durch die mediale Präsenz berühmte Bollert-Sammlung machte sie als Tauschware für die DDR noch wertvoller.

Die Verhandlungen über das Kulturabkommen zwischen den beiden deutschen Staaten wurden erst 1983 konkreter und der Magistrat von Westberlin erklärte sich bereit, die Architekturreste des Ephraim-Palais an die DDR zurück zugeben. Als Gegenleistung forderte man u. a. die Herausga-be der Kunstsammlung Bollert. Die DDR-Behörden entschied über die Herausgabe der Kunstsammlung Bollert nicht zu verhandeln; u. a. aufgrund der bereits entstandenen Restaurierungskosten, und des hohen Wertes dieser für die DDR national wertvollen Kunstgüter. Außerdem sah sich die DDR durch diverse Presseartikel von der BRD des “Kunstraubes” angeklagt. Somit verblieb die Bollert-Sammlung bis zur Wiedervereinigung auf der Museumsinsel in Ostberlin.

Ein Jahr nach dem Fall der Mauer, im Jahr 1990, erhielt die Familie Bollert ihr Eigentum von den Berliner Museen zurück. Im Jahr 2004 erwarb das Bayerische Nationalmuseum in München die einzigartige Sammlung von der Familie Bollert, wo sie seitdem präsentiert wird.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurde der Großteil der geforderten Kunstgegenstände an ihre Eigentümer zurückgegeben. Ob sich gegenwärtig noch Kunstgegenstände in den Museen Ostdeutschlands befinden, die zu Zeiten der DDR Gegenstand von Forderungen waren, bleibt bis heute unklar.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Katharina Sophia Hardt, Masterstudiengang Kunstwissenschaften/Kunsttechnologie an der TU Berlin, Tel.: 0177-259 68 62, E-Mail: kathahardt@web.de

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