Immobilientipp im Februar

Februar 07 08:02 2013 Print This Article

Immobilientipp im Februar 1. Stärkung der Energiesanierungen
Um den Klimaschutz weiter voranzutreiben, will die Bundesregierung energetische Sanierungen weiter fördern. Das neue Gesetz schützt Vermieter vor Mietminderungen während der Umbauphase. Mieter müssen nun im Zuge der Sanierung Lärm und Schmutz für einen Zeitraum von drei Monaten akzeptieren. Zieht sich der Umbau länger hin, steht ihnen weiterhin eine Minderung der regulären Miete zu.

2. Neuregelung für Mieterhöhungen
Mieten können nicht mehr wie bisher ohne weiteres erhöht werden. Beispielsweise darf die Miete in stark bewohnten Regionen innerhalb von drei Jahren nur bis zu 15% angehoben werden. Mieterhöhungen im Rahmen von Energiesanierungen können darüber hinaus nicht finanziell schwach gestellten Personen zugemutet werden.

3. Mehr Schutz gegen Mietnomaden
Neuerungen im Prozessrecht ermöglichen Vermietern, schneller gegen zahlungsunwillige Mieter vorzugehen. Bleiben die Mietzahlungen aus, können Hausbesitzer mit einer einstweiligen Verfügung die Räumung ihrer Wohnung schneller beantragen. Zudem müssen die Gerichte in Zukunft Räumungsklagen vorrangig bearbeiten.

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