Berufshaftpflichtversicherungen sind unverzichtbar

Juli 08 10:35 2013 Print This Article

Berufshaftpflichtversicherungen sind unverzichtbar Von A wie Anwalt bis Z wie Zahnarzt
Es gibt keinen Selbstständigen oder Freiberufler, der keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollte. Ein Anwalt z.B. könnte aufgrund einer fehlerhaften Beratung von seinem Mandanten verklagt werden. Ein Zahnarzt beschädigt bei der Behandlung einen anderen Zahn und muss daraufhin Schmerzensgeld an den Patienten bezahlen. In jedem Beruf gibt es Risiken, die ohne eine Berufshaftpflichtversicherung zu enormen Problemen für den Arbeiter werden können. Vor allem bei Gesundheitsberufen kann der Schaden in manchen Fällen ins Unermessliche steigen. Bei einigen Berufen, wie beispielsweise Finanzberater oder Architekten, ist die Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Kann man diese Versicherung dann nicht vorweisen, droht eine hohe Geldbuße.

Vorstellung des Unternehmens Continentale Versicherungen
Als Zusammenschluss aus sechs Versicherern gehört die Continentale Versicherung zu den größten deutschen Versicherern. Rund 3.000 Mitarbeiter im Innendienst und über 8.000 Partner im Außendienst kümmern sich persönlich um die rund 5 Millionen Kunden. Dabei werden circa 2,7 Milliarden Euro Beitragseinnahmen (Stand 2011) erwirtschaftet. Neben privaten Krankenzusatz- und Krankenvollversicherungen beinhaltet der Leistungsumfang der Continentale auch Lebens-, Sach- und Haftpflichtversicherungen.

Interview mit dem Versicherungsvertreter Herr Czwikla

WuP: Was wird durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert?

Herr Czwikla: Von vielen werden die berufliche und die private Haftpflichtversicherung nicht ausreichend unterschieden. Die große Mehrheit in Deutschland verfügt über eine private Haftpflichtversicherung. Es ist übrigens auch die Versicherung mit der zweithöchsten Durchdringungsrate hinter der Hausratversicherung. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird nicht von jedem gebraucht, da ein normaler Angestellter über den Arbeitgeber versichert ist. Sie umfasst die Übernahme von Schadensersatzansprüchen, die durch Beschädigung eines fremden Eigentums durch einem Selbstständigen oder Freiberufler verursacht wurden.

WuP: Wie verläuft dann so eine Übernahme der Schadensersatzansprüche?

Herr Czwikla: Wenn ein Geschädigter seine Schadensersatzansprüche geltend macht, kann der Versicherte dies ganz einfach an die Versicherung weiterleiten. Er hat dann damit nichts mehr zu tun. Die Versicherung überprüft dann, ob die Ansprüche in ihrer Höhe und Begründung berechtigt sind. Somit muss ein Versicherter keinen Anwalt einschalten und sich vor Gericht um den Fall kümmern.
Bei unberechtigten Ansprüchen wehren wir diese ab. Ist der Schadensersatzanspruch ausreichend begründet, regulieren wir die gestellten Ansprüche bis zu einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. Wir als Versicherung regeln also sämtliche Angelegenheiten mit dem Geschädigten, sodass der Versicherte, unser Kunde, im Grunde genommen nichts mehr damit zu tun hat.
Eine Versicherung sollte man schließlich immer abschließen, sobald man ein Gefühl der Unsicherheit verspürt. Und viele unserer Kunden sind sich nun einmal nicht sicher, wie sie mit solchen Fällen vor allem vor Gericht umgehen sollen. Also treten wir für sie ein.

WuP: Welches Risiko würde man ohne eine Berufshaftpflichtversicherung eingehen?

Herr Czwikla: Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung haftet man dem Geschädigten gegenüber unbegrenzt. In Deutschland gibt es ein Schadenersatzrecht, vor allem für Personenschäden, welches bisher sehr niedrig ist. Der maximale Schadensersatz bewegt sich immer noch im sechsstelligen Bereich, was für den Geschädigten mitunter sehr wenig sein kann. Betrachtet man allerdings das durchschnittliche Budget eines Selbstständigen, wäre selbst solch ein Betrag noch viel zu viel, um ihn selbst zu tragen. In dem Sinne kann der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor einer Insolvenz oder dem finanziellen Ruin schützen.

WuP: Wie sieht derzeit die Entwicklung bei den Berufshaftpflichtversicherungen aus? Gibt es eine Tendenz, die festzustellen ist?

Herr Czwikla: Eine Tendenz bei den Berufshaftpflichtversicherungen selbst ist darin festzustellen, dass wir wechselbereitete Kunden erleben. Dies ist natürlich durch das Internet und die daraus resultierende Markttransparenz geschaffen. Speziell im Bereich der Heilpraktiker ist in letzter Zeit über steigende Zulassungszahlen berichtet worden, sodass dementsprechend auch die Nachfrage für Berufshaftpflichtversicherungen für Heilberufe steigt. Signifikante Zusatzraten konnten wir allerdings bisher nicht verzeichnen.

WuP: Welches Potenzial sehen Sie für die Continentale in der Zukunft? Inwiefern wird Sie sich gegen die Konkurrenz durchsetzen?

Herr Czwikla: Die Continentale als Unternehmen wächst derzeit schneller als der Markt und die Konkurrenz, vor allem im Bereich der Haftpflichtversicherungen. Außerdem kommt uns diese neue Wechselbereitschaft der Kunden natürlich gelegen. Wir hatten mitunter auch schon Kunden, die bei früheren Anbietern das Doppelte gezahlt haben und daher zu uns kamen. Wir profitieren also von dieser Entwicklung und versuchen, mit der “Kundenbrille auf der Nase”, unserer Konkurrenz immer einen Schritt voraus zu sein. Die Flexibilität im Produktdesign, im Service und in der Verfügbarkeit wird Versicherern wie der Continentale aber auch in Zukunft einen Vorsprung bringen. Daher gehen wir davon aus, dass wir auch in Zukunft ein prozentual signifikantes Wachstum erwarten können.

Kontakt berufshaftpflichtversicherung1.de

Continentale Versicherung
Rathenaustr. 9
30159 Hannover

Tel: 0511 51 51 21 55
Fax: 0511 51 51 21 53
Mail: info@berufshaftpflichtversicherung1.de
Web: www.berufshaftpflichtversicherung1.de

Berufshaftpflichtversicherung1
Ralf Czwikla
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Deutschland

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