Ein halbes Jahr vor offiziellem SEPA-Start: GAD-betreute Banken führen grenzüberschreitende Zahlungen im SEPA-Format aus

September 03 10:31 2013 Print This Article

MÜNSTER. Beim Monatsabschluss August verarbeiteten die ersten Banken im Geschäftsgebiet der GAD sämtliche Überweisungen und fast alle Lastschriften aus dem bankeigenen Rechnungswesen nach dem neuen SEPA-Regelwerk. Diese Pilotbanken sind damit bereits sechs Monate vor der offiziellen Ablösung des bisherigen DTA-Zahlungsverkehrs in der Lage, ihren Kunden die SEPA-Vorteile im inländischen und im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr auch für bankeigene Prozesse wie z.B. für Einzüge von Darlehensraten oder Auszahlungen von Termingeldern anzubieten. Von diesem Zeitvorsprung profitieren insbesondere Banken im Grenzgebiet, die ihre Dienstleistungen auch Kunden aus dem benachbarten Ausland anbieten möchten – etwa denen aus den Niederlanden. Denn zur Teilnahme am Lastschriftverfahren benötigt der holländische Partner nun kein zusätzliches Konto bei einem deutschen Kreditinstitut mehr.

Die GAD ist der erste IT-Dienstleister in der genossenschaftlichen Finanzgruppe, dessen Bankverfahren bank21 sowohl die SEPA-Firmenlastschrift (bzw. B2B-Lastschrift) als auch die SEPA-Basislastschrift (bzw. CORE-Lastschrift) schon heute in vollem Umfang für alle 33 SEPA-Ländern in den bankeigenen Prozessen unterstützt. Ab dem offiziellen Termin 04. November 2013 wird als dritte SEPA-Lastschriftart die Euro-Eil-Lastschrift (bzw. COR1-Lastschrift) unterstützt, bei der sich das Zahlungsziel gegenüber der CORE-Lastschrift für den Ersteinzug von fünf auf einen Tag verkürzt. Die SEPA-Vorschriften für Lastschriften sind deutlich komplexer als im auslaufenden DTA-Verfahren, da es in dieser Hinsicht bislang erhebliche Unterschiede im Euroraum gab. In einigen Ländern war das Lastschriftverfahren sogar gänzlich unbekannt.

Die Verarbeitung von Kundenzahlungen unterstützt das Bankverfahren bank21 der GAD bereits seit dem 01. Februar 2008 für SEPA-Überweisungen und seit dem 01. November 2009 für SEPA-Lastschriften. Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 260/2012 sind ab dem 01. Februar 2014 alle Zahlungen auf das SEPA-Format umzustellen, auch die aus den bankeigenen Prozessen.

Mit dem neuen Release 5.3, dessen Rollout im Oktober beginnt, werden alle 430 von der GAD betreuten Banken vollständig SEPA-ready sein.

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