Die ARAG Experten über Hilfsprogramme der einzelnen Bundesländer
Die Corona-Krise hat nicht nur Auswirkungen auf unsere Gesundheit und unser Privatleben. Es gilt jetzt auch, einen wirtschaftlichen Kollaps abzuwenden. Welche Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitgebern, Betrieben und Freiberuflern die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht hat, erläutern ARAG Experten.
Soforthilfe Um die Auswirkungen der Corona-Krise für Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Dafür stellt er den Bundesländern die notwendigen Mittel zur Verfügung. Umgesetzt wird das Programm aber von den Ländern, die die Bundeshilfe auch durch Landesprogramme ergänzen können. Daher sind die Regeln für die Vergabe der Soforthilfen in den einzelnen Ländern unterschiedlich. In welcher Höhe Selbstständige und Unternehmen Soforthilfe beantragen können, zeigen ARAG Experten in einer Übersicht:
Baden-Württemberg bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro für drei Monate bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro für drei Monate bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro für drei Monate
Bayern bis zu 5 Erwerbstätige: bis 9.000 Euro bis zu 10 Erwerbstätige: bis 15.000 Euro bis zu 50 Erwerbstätige: 30.000 Euro bis zu 250 Erwerbstätige: bis 50.000 Euro
Berlin bis zu 5 Erwerbstätige: bis 9.000 Euro bis zu 10 Erwerbstätige: 15.000 Euro
Brandenburg bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro bis zu 15 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro bis zu 50 Beschäftigte: bis zu 30.000 Euro bis zu 100 Beschäftigte: bis zu 60.000 Euro
Bremen bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro bis zu 50 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro
Hamburg Solo-Selbstständige: bis zu 9.000 Euro sowie weitere 2.500 Euro aus Ländermitteln bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro sowie weitere 5.000 Euro aus Ländermitteln bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro sowie weitere 5.000 Euro aus Ländermitteln bis zu 50 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro aus Landesmitteln bis zu 250 Beschäftigte: bis zu 30.000 Euro aus Landesmitteln
Hessen bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro für drei Monate bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro für drei Monate bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro für drei Monate
Mecklenburg-Vorpommern bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro bis zu 24 Beschäftigte: bis zu 25.0000 Euro bis zu 49 Beschäftigte: bis zu 40.000 Euro bis zu 100 Beschäftigte: bis zu 60.000 Euro
Niedersachsen bis 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro bis 30 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro bis 49 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro
Nordrhein-Westfalen bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro
Rheinland-Pfalz bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro für drei Monate bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro für drei Monate und ein Sofortdarlehen des Landes über 10.000 Euro bis zu 30 Beschäftigten: Sofortdarlehen des Landes über 30.000 Euro und Zuschuss von 9.000 Euro
Saarland bis 5 Mitarbeiter: bis zu 9.000 Euro bis 10 Mitarbeiter: bis 15.000 Euro
Sachsen bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro außerdem: Soforthilfe-Darlehen des Landes bis zu 100.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten
Sachsen-Anhalt bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro bis zu 10 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro bis zu 25 Erwerbstätige: bis zu 20.000 Euro bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 25.000 Euro
Schleswig-Holstein bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro bis zu 50 Beschäftigte: bis zu 30.000 Euro
Thüringen bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro bis zu 25 Beschäftigte: 20.000 Euro bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro (Stand: 24.04.2020)
Steuererleichterungen Die Regierung hilft Unternehmen auch mit Steuererleichterungen, etwa durch die Stundung von fälligen Steuern, die Senkung von Vorauszahlungen und den Verzicht auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge. Eine vereinfachte Stundungsregelung gilt zunächst für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Den Antrag können Sie bei Ihrem Finanzamt stellen. Da die Ämter angehalten sind, großzügig zu handeln, reicht eine E-Mail mit dem Hinweis auf die aktuelle Corona-Krise. Die meisten Finanzämter bieten auf ihren Internetauftritten Vordrucke zum Herunterladen an.
Sobald klar ist, dass Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, als vor der Pandemie erwartet, können auch die Steuervorauszahlungen durch die Finanzämter schnell herabgesetzt werden. Auch hierfür gibt es Vordrucke zum Herunterladen bei vielen Finanzämtern.
Vollstreckungen und Säumniszuschläge der Finanzverwaltung werden bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.
Sozialversicherungen Wenn Sie glaubhaft darstellen können, dass Sie einen finanziellen Schaden durch die Pandemie erlitten haben, können auch Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden. Dies gilt zunächst für die Monate März bis Mai 2020. Vorrangig sollen auch Entlastungsmöglichkeiten durch Kurzarbeit sowie Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen wie Fördermittel und Kredite in Anspruch genommen werden. Bei einer bewilligten Stundung werden keine Stundungszinsen berechnet und es bedarf keiner Sicherheitsleistung. Auch von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren soll laut ARAG Experten abgesehen werden.
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.
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