Hilfe in Deutschland, nur wie ?
Da ich Heinz Herold, 72 Jahre, Rentner seit 22.01.2009, mit 40% Behinderung, verursacht durch eine Zecke im Jahre 1994, seit 3 Jahren an Stöcken gehen muss, beantragte ich bei der AOK Baden Württemberg eine monatliche Hilfe um meine kleine Wohnung (40qm) sauber zu halten. Leider kann ich verschiedene Tätigkeiten nicht mehr ausführen, wie Fenster putzen oder Staub saugen und ähnliche Dinge. Daraufhin erhielt ich 2019 einen Termin für eine persönliche Begutachtung in meiner Wohnung. Begutachtet wurden jedoch nur die Hände, Kopf, jedoch nicht die Füße. Nach Erhalt der Mitteilung von der AOK über Pflegeleistungen, der abgelehnt wurde, legte ich am 31.01.2020 Widerspruch ein mit folgender Begründung: Der Medizinische Dienst ist nicht in der Lage auch die Füße des Betroffenen zu untersuchen, nur die Hände. Dies habe ich auch in meinem Schreiben vom 12.08.2020 an die AOK Esslingen, Frau Clement mitgeteilt.
Das Gehen mit 2 Stöcken ist so anstrengend, als würde ich den Mont Everest besteigen. Dadurch kann ich meine Wohnung nur noch selten putzen. Staub wischen geht noch. Fensterputzen geht nicht mehr und Staubsaugen nur unter größter Anstrengung, mit mindestens 3 Pausen. Dazu hätte ich gerne eine monatliche Hilfe. Am 22.09.2020 erhielt ich nochmals eine Mitteilung von der AOK mit dem Hinweis, Rücknahme meines Einspruchs, worauf ich nicht reagierte.
Nun wurde mir von der AOK mitgeteilt, dass am 11.12.2020 die Sitzung einer Kommission stattfindet, in der über mein Schicksal entschieden wird. Menschen entscheiden über andere Menschen, ob diese Hilfe bekommen oder nicht. Super…, das ist Deutschland und deren Hilfe die beantragt werden. Die Besetzung des Ausschuss war: Günter Joß Vorsitzender, Martin Dworak Versicherungsvertreter, Erich Frank Arbeitgebervertreter und Harald Geisinger Arbeitgebervertreter. Diese Personen haben mich weder gesehen, noch gehört. Hier wurde alles entschieden aus Berichten. Ob diese Berichte der Wahrheit oder der Gegebenheit entsprechen wollte keiner wissen. Auch bin ich Rentner und nicht Arbeitnehmer. Ich habe zwischenzeitlich einen Behinderungsgrad von 50%. Auch dies wollte keiner wissen. Somit wurde mein Widerspruch von der AOK wiederum abgelehnt mit dem Hinweis, ich kann noch Widerspruch einlegen beim Sozialgericht in Stuttgart, dies ich umgehend auch tat.
In Deutschland bekommt man erst dann Hilfe, wenn man gestorben ist. Deutschland wie hast Du Dich verändert! In den 90 Jahren war dies einfacher Hilfe zu bekommen. Da war noch der Mensch ein Mensch. Was ist aus dem Mensch in der heutigen Zeit geworden?, ein nichts. Jeder Mensch in Deutschland ist heute auf sich alleine gestellt. Beweise hierzu gibt es genügend.
Journalist in verschiedenen Portalen, Musikverlag und Musikproduktion Management von Künstlern.
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