Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass für Geburten ab dem 1. April 2025 neue Einkommensgrenzen gelten, ab denen der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zudem wurden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld für Geburten bereits ab dem 1. April 2024 neu gestaltet.
Die meisten Fragen in diesem Zusammenhang sind: – Wie wird das Einkommen für das Elterngeld berechnet? – Wie wird mein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet? – Welche 12 Monate werden für das Elterngeld berechnet? – Wie kann ich mein zu versteuerndes Einkommen reduzieren, um Elterngeld zu erhalten?
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat hierzu die wichtigsten Antworten veröffentlicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-sowie-ab-1-april-2025-228588
Und zur Höhe des Elterngeldes hat das Familienportal NRW wichtige Hinweise zusammengefasst: https://www.familienportal.nrw/de/elterngeld/hoehe-des-elterngeldes
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
Firmenkontakt Roland Franz & Partner, Steuerberater Bettina M. Rau-Franz Moltkeplatz 1 45138 Essen 0201-81095-0 http://www.franz-partner.de
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