Finanzdienstleister haben auch in Zukunft hohen Handlungsbedarf Die BaFin verpflichtet nun auch in der uns vorliegenden Überarbeitung der Mindestanforderung an das Risikomanagement (MaRisk) die Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen, eine Compliance-Funktion einzurichten