Wer fürs Alter vorgesorgt hat, kann sich entspannen (Bildquelle: iuricazac/stock.adobe.com) Seit zwei Jahrzehnten ist bekannt, dass für viele Beschäftigte die gesetzliche Rente im Alter nicht reichen wird, um den gewohnten
Das neue Jahr ist noch jung. Einige Gesetzesänderungen sind aber schon mit der Silvesternacht in Kraft getreten. Sie betreffen Arbeitnehmer, Minijobber, Unterhaltszahlende, Hartz-IV-Empfänger und Frührentner. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. stellt