Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen bis auf wenige Ausnahmefälle verboten. Hintergrund des Verbots ist die EU-Quecksilberverordnung. Sie hat zum Ziel, die Verbreitung von
Defekte Zähne kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit einer Zahnfüllung erhalten. Für kleinere und mittlere Schäden eignen sich weiche, plastische Füllungen. Die verschiedenen Materialien sind unterschiedlich belastbar und unterscheiden
Um einen Zahn zu reparieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die neue proDente-Animation erklärt die einzelnen Versorgungsformen. Interessierte finden das kurze Erklärvideo auf der Webseite der Initiative und im YouTube-Kanal proDenteTV.
Muss der Zahnarzt ein Loch im Zahn infolge von Karies mit einer Füllung versehen, stehen ihm je nach individuellem Fall verschiedene Füllungsmaterialien zur Verfügung. Amalgam ist eines davon. „In Deutschland