ARAG Experten informieren über Verjährungsfristen Die letzten Wochen des Jahres bieten oftmals auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind. Daher ist es jetzt an der
ARAG Experten über die Wahrung von Ansprüchen vor Ablauf der Verjährung Die letzten Wochen des Jahres bieten oftmals auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Ein Wechsel des Vermieters kann verschiedene Gründe haben. Der ursprüngliche Eigentümer kann die entsprechende Wohnung veräußert haben oder aber
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 2014 – 2 Sa 100/14. Ausgangslage Der Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge
(Bremen, 13. Oktober 2012) Nach der Änderung des steuerlichen Grundlagenbescheids durch die Finanzverwaltung drohen den Investoren des Medienfonds Hannover Leasing Nr. 143 “Montranus I” erhebliche Steuernachzahlungen. Deutliche Vermögenseinbußen scheinen programmiert.
Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinn verlangen im Familienrecht komplizierte Berechnungen. Die juristische Datenbank beck-online löst diese Aufgaben nun mit dem Modul “Familienrechtliche Berechnungen Online”. Auf jedem Rechner und von überall. Vorausgesetzt,
Sie hätten doch nur für die Firma IFF AG (ehemals Futura Finanz AG) des Hofer Kaufmannes Michael Turgut gehandelt und hätten doch die Kunden gar nicht als selbständige Vermittler beraten.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin Verzichtet der Vermieter damit auf alle zukünftigen Forderungen gegen den Mieter? Vorsicht bei der Formulierung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen! Die
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Zeitarbeiter, die von einer Zeitarbeitsfirma bei einem anderen Unternehmen zur Arbeit “ausgeliehen” werden, müssen grundsätzlich denselben Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft.