Urteil des Bundesgerichtshofs ist Wegweiser für eine Vielzahl von Anlegern http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Der Bundesgerichtshof nimmt in seinem Urteil vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) zugunsten der Anleger Stellung zur Haftung bei
Gute Aussichten auf Schadensersatz bei Anlegern von Medienfonds “VIP 4” http://www.grprainer.com/VIP-Fonds-Medienfonds.html Anleger des Medienfonds “VIP 4” sollen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 30.12.2011 (Aktenzeichen: KAP 1/07) gute Chancen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.09.2012 stärkt die Rechte von Anlegern. Ein Anleger hatte Klage
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund eines mit Fehlern behafteten Prospektes des Medienfonds “VIP 4”, soll zahlreichen Anlegern die
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist somit nicht verwunderlich, dass Marken, je nach Bekanntheitsgrad, auch ein enormer Vermögenswert
Das Markenrecht im Rechtsverkehr http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Den Marken kommt im alltäglichen Leben eine große Bedeutung zu. Durch sie ist es möglich, dass verschiedene Marken voneinander unterschieden werden können. Menschen verbinden mit
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei vielen Schiffsfonds scheint derzeit Flaute zu herrschen. Zunächst seien von den Anlegern des
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei
BFH entscheidet über Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Nach dem BFH soll der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte zu klassifizieren sein, sofern der Arbeitgeber
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem Urteil (AZ: II ZR 262/09) soll neben der Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter