König & Cie. Schiffsfonds möglicherweise von Krise betroffen Zahlreiche König & Cie. Schiffsfonds sollen sich nunmehr in Seenot befinden. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Privatnutzung des Dienstwagens im Falle der Freistellung Ein dienstlicher Pkw, der dem Arbeitgeber auch für private Zwecke zur Verfügung steht, ist im Einzelfall an den Arbeitsgeber im Falle einer Arbeitsfreistellung
Dr. Peters Schiffsfonds möglicherweise in schwerer See Die Entwicklungen bei den Schiffsbeteiligungen der Dr. Peters Group zeigt, dass die Krise der Schifffahrt die betroffenen Anleger hart treffen kann. Zahlreichen Dr.
Keine Ruhe im Streit um deutsch schweizerisches Steuerabkommen bei Kauf von SteuerCD Das Land Nordrhein-Westfalen soll zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft und damit einen richtig “dicken Fisch” geangelt
Anleger in Sachen Clerical Medical bekommen Unterstützung vom Bundesgerichtshof Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen betroffenen Anlegern zugute. Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der
Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 02.07.2009 – U K 4842/08) hat sich zum Markenschutz im Rahmen so genannter selektiver Vertriebssysteme geäußert. Im vorliegenden Falle ging es um eine namhafte Marke,
Drohende Insolvenz des CFB Fonds 130 soll durch Immobilienverkauf abgewendet werden Der geschlossene Immobilienfonds “CFB 130” der Commerzbank- Tochter Commerz Real ist überschuldet und kann seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Möglicherweise schwerer Seegang für Anleger der Hansa Treuhand Schiffsfonds Die Krise der Schifffahrt reißt nicht ab und konfrontiert die betroffenen Schiffsfonds- Anleger beinahe täglich mit neuen schlechten Nachrichten. Besonders hart
Schutz der eigenen Marke durch Verbot selektiver Vertriebssysteme Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 02.07.2009 – U K 4842/08) hat sich zum Markenschutz im Rahmen so genannter selektiver Vertriebssysteme geäußert. Im
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies solle gelten, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund