OLG Schleswig-Holstein: Rechtzeitige Erbausschlagung Die Frist zur Ausschlagung eines Erbes beträgt sechs Wochen. Die Frist läuft aber erst, wenn der Erbe Kenntnis von der Erbschaft erlangt hat, stellte das OLG
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Berliner Testament: Hohe Bindungswirkung muss beachtet werden Ehepaare verfassen häufig ein gemeinschaftliches Testament. Das sog. Berliner Testament ist zwar unter Eheleuten beliebt, seine hohe Bindungswirkung wird aber oft unterschätzt. GRP