ARAG Experten über Fotoverbote im Freibad und das Recht am eigenen Bild Schwimmbäder sind keine rechtsfreien Räume. Daher gilt auch hier das Recht am eigenen Bild. Soll heißen: Wer mich
ARAG Experten mit Pflanz-Tipps für einen Corona-Urlaub auf Balkonien Wer es diesen Sommer vorzieht, auf Balkonien seinen Urlaub zu verbringen, kann sich mit einem Hochbeet nicht nur die Zeit vertreiben,
ARAG Experten über beliebte, aber hoch giftige Pflanzenarten Endlich Sommer! Wer glücklicher Besitzer eines Gartens ist, muss dem Corona-verpatzten Urlaub keine Träne hinterherweinen. Zu Hause kann es so schön sein,
ARAG Experten über die optimale Reisevorbereitung auf einen tierischen Urlaub Über 600 Hundehotels gibt es in Europa. Da haben Herrchen und Frauchen die Qual der Wahl. Und ob Hund, Katze
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Erhebung von Kundenkontaktdaten rechtens +++ Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung dürfen Kundenkontaktdaten von Gastronomie, Friseuren und Fitnessstudios erhoben werden. Die entsprechende Landesverordnung zur Rückverfolgbarkeit möglicher
ARAG Experten geben Tipps bei Streitigkeiten mit der Werkstatt Ärger mit der Werkstatt droht, wenn durchgeführte Reparaturen nicht den gewünschten Erfolg zeitigen oder ganz einfach mangelhaft ausgeführt wurden. Dabei kommt
ARAG Experten geben Tipps, wie man Ärger bei der Auto-Reparatur umgeht Ärger mit der Werkstatt droht immer dann, wenn die Rechnung aus Sicht des Kunden nicht wie erwartet oder vereinbart
ARAG Experten mit einigen Tipps für Erst- und Fünftklässler In den ersten Bundesländern neigen sich die großen Ferien dem Ende zu. Für Schüler und Lehrer fängt der Alltag in der
ARAG Experten informieren, welche Länder eine erneute Maskenpflicht einführen Aufgrund steigender Infektionszahlen und aus Sorge vor einer zweiten Welle führen viele Länder mitten in der Urlaubssaison die Maskenpflicht wieder ein.
ARAG Experten informieren Reiserückkehrer über Einreise-Bedingungen Wer Urlaub in einem Risikogebiet oder gar in einem Land mit Reisewarnung gemacht hat, muss sich bislang nach seiner Rückkehr in eine 14-tägige Quarantäne