ARAG Experten schaffen eine Übersicht über anstehende Änderungen in den Gesetzen Ob der Brexit tatsächlich am 29. März kommt, ist derzeit wieder ungewiss. Ganz sicher hält der März aber einige
Blutspender/Katze/Satellitenempfang Blutspender sind gesetzlich unfallversichert Der Bedarf an lebensrettenden Blutspenden ist ungebrochen hoch: Laut Deutscher Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) werden in Deutschland täglich 14.000 Blutspenden benötigt. Um die
Höchste Zeit, den Versicherungsschutz zu erneuern Mofas und Kleinkrafträder (Mopeds) dürfen vom 1. März 2019 an nur noch mit grünem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Versicherungsschutz
Kostüm/Tarifvertrag/Alkohol Nicht ohne Kostüm? Ohne Kostüme kein Karneval – und je kreativer das Outfit, desto besser. Fast alles ist erlaubt. Ein paar Grenzen sind den Jecken und Narren bei der
ARAG Experten über den Unterschied von Betriebsfest und Privatvergnügen Bald ist es wieder soweit: Fasching, Fastnacht, Karneval! Doch wer mit Kollegen feiert, ist nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
ARAG Experten über Telefonnummern und Apps, die den Heimweg sicherer machen Abends allein auf der Straße unterwegs zu sein ist für viele Frauen immer ein bisschen unheimlich – besonders in
+++ Fahrverbot auch bei einmaliger Einnahme von harten Drogen +++ Nach der – auch einmaligen – Einnahme sogenannter harter Drogen (wie zum Beispiel Amphetamin, Ecstasy, Kokain) wird die Fahrerlaubnis im
ARAG Experten geben Tipps, wie man eine geeignete Nachhilfeschule findet Das Halbjahreszeugnis hat es in sich: Für Viertklässler ist es das Empfehlungszeugnis für die weiterführende Schule, für die Frischlinge der
ARAG Experten zum Thema gesetzliche Unfallversicherung Handelt es sich bei dem Sturz in der Kantine um einen Arbeitsunfall? Wie steht es mit dem Unfall auf dem Heimweg? Die Antwort auf
Au-pair / Abgasprüfverfahren / Mietmangel Hartz IV-Leistungen auch für Au-pairs Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder EU-Bürger, dessen Wochenarbeitszeit mehr als zehn Stunden betragen hat, nachfolgend Anspruch auf