Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers bzgl. Ausbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung setzt wirksame Vereinbarung voraus – Arbeitsrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Arbeitsrecht Dresden Eine als Allgemeine Geschäftsbedingungen gestaltete Rückzahlungsvereinbarung über Ausbildungskosten bei Arbeitnehmerkündigung ist
Frage an den Arbeitnehmer auf Schwerbehinderung nach Ablauf von 6 Monaten zulässig, § 90 I Nr. 1 SGB IX – Arbeitsrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Arbeitsrecht Dresden Der Arbeitgeber darf den